Typprüfung Kaminofen
Aileen Meinicke2024 läuft eine weitere Übergangsfrist der Bundesimmissionsschutzverordnung (kurz: BImSchV) aus und so mancher Kaminofen muss in der Folge stillgelegt werden. Ob auch der eigene Ofen etwas zu fürchten hat, erfahren Sie durch den Zeitpunkt der jeweiligen Typenprüfung des Kaminofens. Doch was ist eine Typprüfung am Kaminofen? Hat mein Kaminofen überhaupt eine Typprüfung? Was können Sie tun, wenn der Ofen von der Übergangsfrist betroffen ist? In diesem Beitrag erfahren Sie es!
Zusammenhang zwischen Kaminofen-Typprüfung und Übergangsfristen der BImSchV
Für den privaten Bereich ist vor allem die 1. BImSchV von besonderer Relevanz, da diese alle Anforderungen festlegt, welche kleine und mittlere Feuerstätte im Wohnbereich erfüllen müssen. Seit 2015 gilt die zweite Stufe der 1. BImSchV, welche verschärfte Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub festlegte. Damit aber nicht über Nacht alle alten Kamine und Kaminöfen stillgelegt werden müssen, hat der Gesetzgeber verschiedene Übergangsfristen festgelegt. Zum Jahresende 2024 läuft eine solche Übergangsfrist für Feuerstätten mit einer Typprüfung vom 01.01.1995 bis einschließlich 01.03.2010 ab. Diese Kamine und Kaminöfen müssen zum Jahresende die gültigen Grenzwerte für Emissionen der zweiten Stufe der 1. BImSchV erfüllen.
Ausnahmeregelungen gelten weiterhin für offene Kamine, Kachelöfen, Küchenherde und andere historische Feuerstätten, welche vor 1950 gesetzt und in Betrieb genommen wurden. Doch wie können Sie erkennen, ob der heimische Kamin oder Kaminofen der auslaufenden Übergangsfrist unterliegt und Sie einen neuen Kaminofen kaufen müssen? Dabei hilft Ihnen ein Blick auf das Typenschild!
Typprüfung und Typenschilder von Kaminöfen
Bei dem Typenschild handelt es sich um eine Plakette, welche fest an die Feuerstätte angebracht wurde und relevante Informationen über diese bereitstellt. Mit einem Blick auf das Typenschild erfahren Sie nicht nur die Nennwärmeleistung, den Wirkungsgrad oder die Abgasmenge, sondern auch den Zeitpunkt der Typprüfung. Die Typprüfung (auch Typenprüfung genannt) wird vom jeweiligen Hersteller bei zertifizierten Prüfzentren in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob ein Kaminofen oder Kamineinsatz den geltenden Normen entspricht. Die Übergangsfrist der zweiten Stufe der 1. BImSchV richtet sich nach dem Zeitpunkt dieser Typprüfung. Ohne gültigeTypprüfung gibt es definitiv keine Kaminofenzulassung.
Ein Beispiel: Sie haben 1998 ein Kaminofen-Modell gekauft, das aber vom Hersteller bereits 1993 einer Typprüfung unterzogen wurde. Damit unterliegt diese Feuerstätte der auslaufenden Übergangsfrist zum Jahresende 2020, da nicht das Kaufdatum oder der Tag der Inbetriebnahme entscheidend ist, sondern lediglich die Typprüfung. Bei dieser wurde schließlich vom Prüfzentrum festgelegt, dass der Kaminofen seinerzeit den geltenden Normen von 1993 entsprach. Wann die Typprüfung vorgenommen wurde, können Sie dem Typenschild am Kaminofen entnehmen.
Kaminofen hat kein Typenschild- Was nun?
Falls die Feuerstätte kein Typenschild haben sollte etwa, weil es sich um eine handwerklich, vor Ort gebaute Feuerstätte gemäß der TROL 2006 handelt, oder dieses abgefallen ist, dann müssen Sie sich an den Schornsteinfeger bzw. Schornsteinfegerin wenden, welche über eine Abgasmessung feststellen können, ob die Feuerstätte nachgerüstet oder stillgelegt werden muss. Diese beiden Szenarien könnten auch Ihrem Kaminofen oder Kamineinsatz drohen, falls er unter die Übergangsfrist fällt. Vielleicht genügt es Ihren Kamin mit einem Kaminofen Feinstaubfilter nachzurüsten. Ein solcher Filter reduziert die Emissionen Ihres Holzofens indem er Feinstaubpartikel abscheidet und Kohlenmonoxid, durch Oxidation in weniger gefährliche Stoffe umwandelt. Es kann aber auch gut möglich sein, dass dies nicht ausreichen wird und ein brandneues Ofenmodell im Endeffekt die bessere Wahl ist.