Schornstein bauen: Diese Gesetze müssen Sie beachten!
Jens TruogSie wollen einen neuen Schornstein bauen oder montieren und suchen nach Informationen, was Sie bei der Planung eines neuen Schornsteins beachten müssen? Als allererstes sollten Sie sich in jedem Falle zuvor über die Gesetzeslage informieren, denn es gilt einige Anforderungen und Verordnungen einzuhalten! Damit Sie sich nicht selbst durch den Paragraphen-Dschungel kämpfen müssen, geben wir Ihnen in diesem Beitrag, einen groben Überblick darüber, welche Gesetze beim Bauen oder Montieren eines Schornsteins beachtet werden müssen, um die Rauchgase den gesetzlichen Anforderungen entsprechend und vor allem sicher aus der Feuerstätte ableiten zu können!
Schornstein bauen: Der Paragraphen-Dschungel für Sie im Überblick
Wenn es um den Schornstein geht, dann sind die Anforderungen vielfältig, schließlich muss der Schornstein die Rauchgase zuverlässig und sicher aus dem Haus leiten. Daher gibt es für jeden Aspekt des Schornsteins entsprechende Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen. Dazu zählen auf EU-Ebene die Euronormen (kurz: EN) und auf Bundesebene insbesondere die Bundesimmissionsschutzverordnung (kurz: BImSchV) und die Vorgaben des Deutschen Instituts für Normung (kurz: DIN). Neben den Verordnungen auf Bundesebene kommen aber noch regionale und lokale Gesetze hinzu, denn Deutschland ist föderal organisiert. Daher gilt es gleichsam die Feuerungsverordnungen der einzelnen Bundesländer sowie die jeweiligen Landesbauordnungen oder städtischen Normen zu erfüllen.
Diese Verordnungen schreiben jeden Aspekt des Schornsteins vor. So wird nicht nur geregelt aus welchem Material der Schornstein bestehen darf und welche Temperaturen er aushalten muss, sondern auch welche Minimalhöhe er erreichen sollte, wie weit er maximal über das Hausdach hinausragen kann, wie er im Haus angeschlossen werden muss und welchen Mindestabstand es zum Dach oder zum Nachbarn einzuhalten gilt.
Bei diesen ganzen Paragraphen stehen Sie jedoch nicht allein auf weiter Flur, sondern können sich jederzeit an den Schornsteinfeger wenden. Dieser kennt die im jeweiligen Gebiet gültigen Verordnungen und kann Sie deshalb beim Neubau oder der Sanierung eines Schornsteins beraten. Doch welche Vorschriften gilt es nun bei dem Bau eines Schornsteins im Einzelnen zu beachten?
Länge und Höhe des Schornsteins
Wie lang beziehungsweise hoch ein Schornstein sein darf, ist in den Verordnungen exakt definiert und richtet sich sowohl nach der Beschaffenheit des Daches als auch nach den Fenstern der Nachbarn und des eigenen Hauses, die sich im Umkreis befinden. Generell gelten hierbei die Gesetze des §19 der BImschV Stufe 1. die angepasst wurden und nun zum 01.01.2022 gelten. Alle Infos hierzu finden Sie im verlinkten Beitrag zur Schornsteinhöhe.
Zudem gelten Regelungen für die Maximalhöhe des Schornsteins, welche je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen zwei Metern und 3,30m betragen darf. Diesbezüglich ist der Schornsteinfeger aus der Region der richtige Ansprechpartner.
Durchmesser und Führung des Schornsteins
Die Euronorm EN 13384 bildet die Grundlage, um diverse funktionale Eigenschaften des Schornsteins zu berechnen, wie etwa den Querschnitt und damit auch den Schornsteinzug. So ist darin festgelegt, dass ein Schornstein immer senkrecht vom Ofenrohr über die eigentliche Schornsteinanlage bis hin zur Schornsteinmündung ausgeführt sein muss. Nur so können die erzeugten Abgase auf schnellstem Weg abgeführt werden, weshalb ein Schornstein immer senkrecht gebaut werden muss, insofern es baulich möglich sein sollte. Die Euronorm EN 13384 regelt weiterhin Bedingungen hinsichtlich Temperatur und Druck. So darf die Schornsteinmündung niemals verschlossen werden und es muss ein bestimmter Zugbedarf eingehalten werden. Das alles dient dazu, um über die richtige Berechnung von Querschnitt, Höhe/Länge im Schornstein einen Unterdruck zu erzeugen, der genau zur Nennwärmeleistung der Feuerstätte passt. Nur mit einer exakten Schornsteinberechnung können die Rauchgase zuverlässig und sicher abgeleitet werden.
Schornstein bauen: Materialien für einen Schornstein
Übersichtlicher werden die Vorschriften beim Material, denn Schornsteine gibt es entweder als gemauerten Schornstein oder als Edelstahlschornstein. Für beide Varianten ist die Feuerwiderstandsklasse verbindlich, welche in der DIN 18160-60 geregelt wird. Diese Norm unterteilt sich wiederum in die Varianten L30 und L90, wobei L30 bedeutet, dass der Schornstein im Brandfall mindestens 30 Minuten durchhalten muss, bevor dessen Statik instabil wird. Bei L90 sind dementsprechend mindestens 90 Minuten vorgeschrieben.
Für einen Edelstahlschornstein ist zusätzlich die Korrosionswiderstandsklasse wichtig, welche sich in drei Klassen unterteilt. Ein Edelstahlschornstein der Klasse 1 (V1) kann lediglich für gasförmige Brennstoffe genutzt werden, während Klasse 2 (V2) zusätzlich auch für flüssige Brennstoff geeignet ist. Mit der Klasse 3 (V3) kann ein Edelstahlschornstein neben gasförmigen und flüssigen Brennstoffen auch feste Brennstoffe wie Holz, Briketts oder Kohle bedienen. Damit entscheidet im Wesentlichen die Art der Feuerstätte darüber, welcher Schornstein benötigt wird. Heutzutage ist es allerdings üblich einen Schornstein nicht zu mauern. Meist wird eine Edelstahlschornsteinmontage durchgeführt.
Mindestabstände beim Schornstein
Immer wenn es um Feuer und Hitze geht, gilt es Mindestabstände für den Brandschutz einzuhalten. In dieser Hinsicht unterscheidet sich der Schornstein kaum von einem Kamin oder Ofen, denn es gibt verschiedene Verordnungen, welche den Abstand zu angrenzenden Bauteilen definieren. So muss der Schornstein immer einen zur Feuerstätte passenden Querschnitt bieten und gleichzeitig nicht durch unzugängliche Hohlräume geführt werden.
Zu brennbaren Bauteilen, wie etwa Holzbalken, Verkleidungen oder Fußböden, muss bei einem gemauerten Schornstein ein Mindestabstand von fünf Zentimetern eingehalten werden. Bei Edelstahlschornsteinen muss mit zehn Zentimetern der doppelte Abstand veranschlagt werden. Die Wanddurchführung als Verbindungsstück zwischen Feuerstätte und Schornstein sollte so kurz wie möglich, gedämmt und brandsicher sein. Zu brennbaren Bauteilen muss die Wanddurchführung einen Mindestabstand von 40cm einhalten. Auch bei Fenstern und den Dächern im näheren Umkreis gibt es lt. BImschV Besonderheiten und gilt es besondere Abstände beim Schornstein einzuhalten.
Reinigungsöffnung beim Schornstein
Schornsteine müssen wie auch Feuerstätten in regelmäßigen Abständen gereinigt werden, um deren Funktionalität und Sicherheit zu gewährleisten. Es wird also kaum verwunderlich sein, dass es entsprechende gesetzliche Regelungen gibt, die Bezug zur Schornsteinreinigung haben. Jeder Schornstein muss somit über eine Reinigungsöffnung verfügen, die sich an der Sohle der Anlage befindet und zugleich 20cm unter dem Anschluss für die Feuerstätte liegen muss. Sollte die Reinigung des Schornsteins nicht über dessen Mündung möglich sein, dann muss eine zweite Reinigungsöffnung am Dach oder im Dachraum installiert werden. Unter Umständen kann sogar eine dritte Reinigungsöffnung an schräg geführten Abschnitten des Schornsteins notwendig sein, was aber vom Schornsteinfeger vor Ort jeweils nach baulicher Situation festgelegt wird.
Fazit – Vorschriften beim Schornstein bauen
Wenn Sie einen Edelstahlschornstein montieren möchten, dann müssen Sie eine ganze Reihe an Gesetzen, Verordnungen und Normen beachten. Hinzu kommen mit den Landesverordnungen sogar regionale Unterschiede, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Bevor Sie einen Schornstein montieren, sollten Sie sich unbedingt immer an den örtlichen Schornsteinfeger wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Der Schornsteinfeger kennt alle Anforderungen und ist auch für die Abnahme der Feuerstätte und des Schornsteins zuständig, womit dessen Beratung vor nachträglichen Umbaumaßnahmen schützt.