Muss der Schornsteinfeger den Ruß mitnehmen?
Jens TruogWer kennt es nicht? Nachdem der Schornsteinfeger mit dem Kehren der Feueresse fertig ist, bleibt oft eine größere Menge Ruß zurück. Dieses schwarze Pulver, welches manchmal auch leicht ölig ist, möchte wohl niemand in seiner Wohnung haben. Doch wie ist das eigentlich: Ist der Schornsteinfeger verpflichtet den Ruß mitzunehmen und zu entsorgen? Ist es wirklich nur ein Abfallprodukt oder lässt sich damit noch etwas Sinnvolles anstellen? In diesem Beitrag verraten wir es Ihnen!
Was ist Ruß und wie entsteht er überhaupt?
Gesehen hat ihn wohl schon jeder, doch wie kommt er eigentlich in den Schornstein? Ruß ist ein schwarzer pulverförmiger Feststoff, welcher je nach Brennmaterial auch leicht ölig sein kann. Je nach Zusammensetzung weist dieser einen Kohlenstoffgehalt zwischen 80% und 99,5% auf. Kurzum: Es ist fast nichts anderes als reiner Kohlenstoff, so wie er auch in Steinkohle-Koks zu finden ist.
Und wie entsteht er nun? Ruß bildet sich immer dann im Schornstein oder im Edelstahlschornstein, wenn das Brennmaterial im Kamin oder Kaminofen unvollständig verbrannt wird. Befindet sich viel davon im Schornstein oder im Ofenrohr, dann ist das immer ein Indiz dafür, dass etwas mit dem Verbrennungsprozess in Ihrem Kamin oder in der Heizung nicht stimmt. Bei zu viel Ruß im Schornstein droht zudem eine Kaminversottung, welche die Bausubstanz stark schädigen kann.
Rechtliches: Der Schornsteinfeger und die Kehrverordnung
Zu welchen Arbeiten am Schornstein ist der Schornsteinfeger eigentlich verpflichtet und was sind die Aufgaben des Schornsteinfegers? Muss er den anfallenden Ruß beim Kehren der Feueresse mitnehmen und entsorgen? Um diese Frage zu beantworten reicht ein kurzer Blick in die Bestimmungen der zuständigen Kehr- und Überprüfungsordnung (kurz: KÜO). Darin heißt es:
4 Durchführung der Kehr- oder Überprüfungsarbeiten:
(2) Die bei den Arbeiten anfallenden Rückstände sind von der Schornsteinfegerin oder dem Schornsteinfeger, der oder die die Arbeiten durchgeführt hat, zu entfernen und in die von der Eigentümerin oder vom Eigentümer des Grundstücks oder der Räume oder dessen Beauftragten bereitzustellenden geeigneten Behältnisse zu füllen.
Der Schornsteinfeger ist demnach nur dazu verpflichtet den Ruß aus dem Schornstein zu entfernen. Die nachfolgende Entsorgung fällt jedoch nicht mehr in seinen Aufgabenbereich, sondern obliegt dem Hauseigentümer. Bedeutet unterm Strich: den Schornstein sauber machen ja, den Ruß mitnehmen nein. Wichtig ist auch: Sie als Besitzer des Schornsteins müssen geeignete Behältnisse bereitstellen, in die die Rückstände gefüllt werden kann. Ein oder mehrere stabile Eimer reichen dafür in der Regel aus.
Die richtige Entsorgung: Wohin mit all dem Ruß?
Ruß ist kein Sondermüll und kann daher ganz unbedenklich über den Hausmüll oder das Aschefass entsorgt werden. Allerdings kann dieser auch noch weiter im häuslichen Bereich verwendet werden, da er ja fast ausschließlich aus Kohlenstoff besteht. In geringen Mengen kann er auch einen zu festen Erdboden im Beet auflockern. Doch achten Sie immer darauf, dass Sie nur Ruß aus der Verbrennung von Holz, Kohle oder Pellets verwenden.