KfW Förderung: Gebäudeenergiegesetz dank Heizungsförderung
Aileen MeinickeEs handelt sich um keine neue Erkenntnis, dass wir zu viel Feinstaub und CO2-Emissionen in die Luft schleudern. Der Klimawandel ist mittlerweile in aller Munde. Selbstverständlich kommt uns bei dem Thema Luftverschmutzung zu allererst der Straßenverkehr in den Sinn. Aber auch der Energieaufwand bei der Wärme- und Kälteerzeugung ist nicht zu verachten. In Deutschland wenden wir mittlerweile mehr als die Hälfte unserer Energie in eine wohltemperierte Wohn- oder auch Bürofläche auf. Das ist enorm. Die gute Nachricht ist, dass daher auf dem Wärmemarkt ebenso viel Einsparpotential verschmutzter Luft vorhanden ist. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und am 8. September 2023 die 2. Novellierung des heiß diskutierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Dieses trat daraufhin auch schon am 1. Januar 2024 in Kraft. Das auch als Heizungsgesetz bekannte GEG beinhaltet unter anderem, dass neu errichtete Heizungsanlagen ab sofort mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden müssen, um die Luftqualität in Zukunft zu verbessern. Doch welche Heizungsarten sind jetzt noch erlaubt? Wer soll das bezahlen? Kann ich eine Heizungsförderung beantragen?
- Heizungstausch: Welche Heizungstypen darf ich jetzt noch einbauen?
- GEG dank KfW Heizungsförderung: Was genau wird gefördert?
- GEG dank KfW Heizungsförderung: Zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnamen
- Wie erfolgt das Antragsverfahren für die Heizungsförderung bei der KfW?
- Fazit
Heizungstausch: Welche Heizungstypen darf ich jetzt noch einbauen?
Verständlicherweise stößt diese Zwangsmaßnahme einigen Bauherren bzw. Bauherrinnen sauer auf. Doch seien wir mal ehrlich. Nur mit gut zureden und attraktiven Fördermaßnahmen, würden wir als Nation unsere Klimaziele nicht erreichen. Daher setzt unsere Bundesregierung auf das neu formulierte Gebäudeenergiegesetz. Klimafreundlichere Heizungsanlagen und energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, sorgen nicht nur für eine verbesserte Luftqualität, sondern sparen Ihnen auch noch reichlich Energie und damit bares Geld ein. Doch welche Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Hürde? Dank der hart umkämpften Technologieoffenheit, haben Sie jetzt die Qual der Wahl:
Gasheizung
Sie haben richtig gelesen. Sogar Gasheizungen sind in Zukunft noch möglich. Allerdings müssen diese, spezifische Anforderungen erfüllen um die 65% Hürde zu knacken. Sicherlich haben auch Sie schon von den H2-ready- Gasheizungen gehört. Diese können mit grünem Wasserstoff betrieben werden und erfüllen somit die geforderten 65 Prozent erneuerbare Energien als Brennstoff. Aber auch ein Gasgemisch aus mindestens 65 % Biomethan oder Power-to-Gas ist erlaubt.
Der prozentuale Pflichtanteil an regenerativen Gasen verringert sich jedoch, wenn Sie Ihre Gasheizung mit einer Solarthermie-Anlage koppeln. Diese wunderbare Technologie kann mit nur ein paar Kollektoren auf Ihrem Dach die Trink- bzw. Brauchwassererwärmung übernehmen oder aber auch Ihre Heizung unterstützen. Diese Hybridlösung sorgt dafür, dass die Kraft der Sonne mit 15 % an die 65 Prozent Vorgabe regenerativer Energien angerechnet werden kann.
Ölheizung
Durch das einspeisen von Bioöl oder Power-to-Liquid, sind auch Ölheizungen in Zukunft noch vorstellbar. Ähnlich wie bei Gasheizungen, können auch bei Ölheizungen Hybridlösungen mit einer Solarthermie auf dem Dach realisiert werden. Durch weitere clevere Partner auf Biomassebasis können Sie sich ebenso wie bei den Gasheizungen zu den 65 Prozent erneuerbarer Energien kombinieren. Ein wasserführender Pelletofen beispielsweise wird mit 20 % angerechnet. Wichtig ist hier nur, dass alle Wärmeerzeuger an ein und dasselbe System, zum Beispiel über einen Pufferspeicher, gekoppelt sind.
Wärmepumpe
Bei dieser hochgelobten Technologie handelt es sich um ein Heizsystem, welches zu 100 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden kann. Eine Wärmepumpe nutzt die Umgebungswärme zum Beispiel aus der Luft oder dem Erdreich, um uns mit Wärmeenergie zu versorgen. Allerdings werden Wärmepumpen elektrisch angetrieben. Wenn Sie also ohne Kompromisse erneuerbare Energien nutzen möchten, sollten Sie einen Ökostrom-Tarif besitzen. Aber auch wenn Sie einen normalen Strom-Tarif besitzen, müssen Sie kein schlechtes Gewissen haben. Schon heute werden über 50 % elektrischer Strom aus regenerativen Energiequellen, wie die Windkraft, ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Und wie wohl jeder mitbekommen hat, soll das Ökostromnetz immer weiter ausgebaut werden und wird seitens der Regierung unterstützt.
Einen kleinen Nachteil hat die Wärmepumpe allerdings. An besonders kalten Tagen, kann es passieren, dass diese Ihren Wärmebedarf nicht decken kann. Um diese Heizlastspitzen abzufangen, sollten Sie sicherheitshalber eine zweite Wärmequelle in hinzuziehen. Hier kann ein wassergeführter Kaminofen schon ausreichen. Aber auch eine Solarthermie oder Festbrennstoffkessel, wie beispielsweise eine Pelletheizung stellen ein sicheres Backup dar. Sicherlich wären auch Gas- oder Ölheizungen als Spitzenlastkessel denkbar. Allerdings müssen Sie dann vorweisen, dass die Wärmepumpe der Hauptwärmeerzeuger ist. Außerdem lässt die Qualität des Heizöls bei Überlagerung auch nach und kann den Brenner beeinträchtigen.
Biomasseheizung
Lang diskutiert aber dann doch als gut befunden. Die Biomasseheizung spaltet die Nation. Grund dafür sind voreingenommene Ängste bezüglich der Abgase oder die Abholzung unserer Wälder. In anderen Blogbeiträgen haben wir sowohl Brennstoff Holz: Klimaretter oder Klimakiller und auch Kaminofen: Klimaretter oder Klimakiller auf Grundlage umfangreicher HKI-Recherchen thematisiert. Fakt ist, dass Holz nun einmal ein nachwachsender also regenerativer Rohstoff ist. Somit wird eine Biomasseheizung zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben und kann somit als Zentralheizung in Ihren vier Wänden für nachhaltige Wärme sorgen. Über eine fehlerhafte Befeuerung müssen Sie sich bei einem Holzvergaserkessel oder einer Pelletheizung keine Sorgen machen. Bei diesen Kraftpaketen ist alles automatisiert, wobei diese jedes Quäntchen an Energie aus dem Brennstoff herausholen, was man am hohen Wirkungsgrad erkennen kann.
Solarthermie
Wer den Artikel bis hierhin aufmerksam gelesen hat, wird es schon vermuten. Eine solarthermische Anlage erfüllt zwar die Forderung nach erneuerbaren Energien zu 100 Prozent, kann aber als alleinige Wärmequelle nicht eingesetzt werden. Grund dafür sind die wechselnden Sonnenstunden in unseren Breitengraden. Denn gerade im Winter gibt es nicht genügend Sonneneinstrahlung um unseren Wärmebedarf zu decken. Und in den Sommermonaten dürfen wir keine Überlastung des Speichers riskieren. Daher sollten Sie sich unbedingt vor dem Kauf und der Installation an einen Fachmann bzw. -frau wenden. So wird Ihr Energiebedarf exakt errechnet und eine homogene Dimension der Sonnenkollektoren auf dem Dach berechnet.
Ansonsten ist eine solarthermische Anlage sehr flexibel kombinierbar und kann mit vielen gängigen Heizsystemen gekoppelt werden. Auf diese Weise kann Ihre Heizung entlastet werden. Aber auch das Brauchwasser kann über die Solarthermie erwärmt werden, wobei Ihr Heizkessel noch mehr entlastet werden kann.
GEG dank KfW Heizungsförderung: Was genau wird gefördert?
Eine moderne Heizung mit hohem Bedienkomfort, welche mit regenerativen Energien betrieben werden kann. Klingt super – klingt aber auch teuer. Wer soll so viel Geld für diese modernen Heizungsanlagen aufbringen? Um die Energiewende für jedermann erschwinglich zu halten, hat sich unsere aktuelle Regierung auch über mögliche Fördermaßnahmen den Kopf zerbrochen. Fördermaßnahmen für effektive und saubere Heizsysteme gab es schon vorher. Neu ist, dass mit der Zwangsmodernisierung auch neue Fördersätze in Kraft treten. So werden nicht mehr einzelne Heizungstypen unterschiedlich prozentual gefördert, sondern die Sanierungsmaßname an sich mit verschiedenen Zusatzboni prämiert. Klingt kompliziert – ist es zum Teil auch.
KfW Grundförderung: 30% für alle!
Dieser Fördersatz steht jedem zu, der sich für eine klimafreundliche Heizungsanlage mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien als Brennstoff entscheidet. Sie müssen dafür lediglich einen Antrag auf eine Heizungsförderung bei der KfW stellen und einen Nachweis über die klimafreundliche Funktionsweise Ihrer künftigen Heizungsanlage erbringen. Dabei werden folgende Heizungsarten gefördert:
- Solarthermie Anlage
- Biomasseheizung
- Wärmepumpe
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserfähige Heizung
- Innovative Heizungstechnik
- Wärmenetzanschluss
- Gebäudenetzanschluss
30% KfW Heizungsförderung für Geringverdiener
Für Hauseigentümer mit einem versteuerten Haushalts-Jahreseinkommen von bis zu 40.000 € gibt es zusätzlich 30 % Förderung. Dieser einkommensabhängige Bonus steht Ihnen zu, wenn Sie die betreffende Immobilie selbst bewohnen und der KfW den geforderten Einkommensnachweis vorlegen können.
Schnell sein lohnt sich: der 20 % Geschwindigkeitsbonus
Bei diesem verlockendem Bonus zahlt es sich definitiv aus, der Erste zu sein. Mit dem sogenannten Geschwindigkeitsbonus belohnt die aktuelle Bundesregierung all jene, welche schon jetzt ihre noch funktionierende fossile Heizungsanlage gegen eine klimafreundliche Alternative tauschen möchten, mit sagenhaften 20 Prozent Förderzuschuss. Mit diesem attraktiven Aussichten einer zusätzlichen Heizungsförderung, verspricht sich der Staat schneller klimafreundliche Sanierungen voranzutreiben und die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Wie der Name schon vermuten lässt, ist dieser Geschwindigkeitsbonus selbstverständlich begrenzt und gilt lediglich bis ins Jahr 2028. Ab dem Jahr 2029 singt daher der Fördersatz im 2-Jahres-Takt um jeweils 3 Prozentpunkte.
KfW Heizungsförderung: 5% Effizienzbonus
Jetzt gibt es doch noch einen Extrabonus für eine bestimmte Heizungsart. Die Rede ist von der Wärmepumpe. Entscheiden Sie sich für den Favoriten der aktuellen Bundesregierung, gibt es noch einmal 5 Prozent sogenannten Effizienzbonus für diese klimafreundliche und energieeffiziente Heizungsanlage obendrauf.
Eine saubere Sache: 2.500 € Emissionsminderungszuschlag
Unglaublich aber wahr. Die noch vor kurzem verteufelten Biomasseanlagen sind der Regierung 2.500 Euro wert, wenn diese nachweislich weniger als 2,5 mg/m³ Feinstaubemissionen ausstoßen. Das ist sehr lukrativ, weil das der einzige Bonus ist den es obendrauf gibt, egal ob Sie die maximal möglichen 70% bewilligt bekommen. Denn das ist der Höchstsatz an möglichen Fördermitteln. Mehr als 70%, der Heizungstausch verursachenden Kosten, gibt es nicht zurück. Es sei denn Sie entscheiden sich für eine effiziente Biomasseheizung, die weniger Feinstaub erzeugt.
KfW Heizungsförderung: Summa Summarum
Alle Boni zusammen würden 85% Förderzuschüsse bedeuten. Diese können jedoch nicht erreicht werden. Denn der maximal zu erreichende Fördersatz der Heizungsförderung beträgt 70 Prozent. Und als wäre das nicht schon genug, ist die maximal zu fördernde Summe mit 30.000 € gedeckelt. Davon 70% ergibt unterm Strich 21.000 Euro. Wenn Sie sich allerdings, wie oben erwähnt, für eine Biomasseheizung entscheiden, gibt es noch einmal 2.500 € on top und Sie erhalten maximal 23.500 € Zuschüsse vom Staat für Ihre neue Heizungsanlage.
GEG dank KfW Heizungsförderung: Zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnamen
Trotz der umfangreichen Zuschüsse vom Staat, reden wir hier von einer ordentlichen Summe Geld, welche Sie erst einmal in die Hand nehmen müssen. Denn Sie können die Förderungen erst beantragen, wenn Sie bereits eine Firma mit Ihrem Bauvorhaben beauftragt haben. Nicht jeder Hausbesitzer hat so viel Geld auf der hohen Kante. Zum Glück gibt es extra für energetische Sanierungspläne zinsgünstige Kredite, die Sie in Anspruch nehmen können. Und damit sie nicht mehr von einem Institut zum nächsten gehen müssen, vergibt die KfW nicht nur die Zuschüsse für die Heizungsförderung, sondern auch zinsgünstige Kredite.
So können Privatpersonen, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr haben, von der KfW ein zusätzliches Darlehensangebot in Höhe von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Dieses Darlehen wird zu vergünstigten Zinsen gewährt. Um den Ergänzungskredit beantragen zu können, muss jedoch der Förderbescheid bei der Hausbank oder Geschäftsbank vorgelegt werden.
Wie erfolgt das Antragsverfahren für die Heizungsförderung bei der KfW?
Ab sofort, also seit der Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 mit Übergangsregelung gilt:
- Kontaktieren Sie ein Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen. Besprechen Sie mit dem Fachunternehmen oder einer Energieeffizienz-Expertin bzw. einem Energieeffizienz-Experten Ihre Fördermöglichkeiten.
- Schließen Sie einen Lieferungs- und Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen ab, um eine förderfähige neue Heizungsanlage zu erwerben.
- Setzen Sie Ihr Vorhaben um. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich, jedoch auf eigenes Risiko, da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
- Registrieren Sie sich spätestens bis zum 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“, lassen Sie vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag erstellen und beantragen Sie nachträglich den Zuschuss gemäß der Übergangsregelung.
- Lassen Sie sich einer Bestätigung nach Durchführung durch das Fachunternehmen bzw. einen Energieeffizienzexperten/in erstellen.
- Führen Sie die Identifizierung durch, reichen Sie alle Nachweise ein und erhalten Sie dann Ihren Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung ihrer Unterlagen.
Bei einem Projektstart ab dem 1. September 2024 gehen Sie etwas anders vor:
- Kontaktieren Sie Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen und sprechen Sie bei Bedarf über die Förderungsmöglichkeiten. Lassen Sie eine Bestätigung für den Antrag erstellen.
- Schließen Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für eine neue förderfähige Heizung ab (am besten vergleichen Sie mehrere Angebote!). Der Vertrag sollte bereits das voraussichtliche Umsetzungsdatum der Maßnahme enthalten. Es ist außerdem erforderlich, dass die Gewährung oder Ablehnung der Förderzusage durch die KfW als Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden.
- Registrieren Sie sich im Kundenportal „Meine KfW“, beantragen Sie den Zuschuss und warten Sie auf dessen Genehmigung.
- Setzen Sie das Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage um und lassen Sie eine Bestätigung nach Durchführung vom Fachunternehmen oder von einer Energieeffizienz-Expertin/Experten erstellen.
- Identifizieren sie sich, reichen sie die Nachweise ein und erhalten sie nach Überprüfung des Nachweises den Zuschuss.
Fazit
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurde, seitens der aktuellen Bundesregierung, die Energiewende per Gesetz eingeläutet. Diese auch als Heizungsgesetz bekannte Zwangsmaßnahme, verpflichtet jeden Hauseigentümer dazu in Zukunft nur noch klimafreundliche Heizungssysteme in Gebäuden zu installieren. Damit diese Maßnahme für jedermann erschwinglich wird, wurden im gleichen Zuge auch lukrative Fördermaßnahmen und zinsvergünstigte Kredite beschlossen. Diese gelten ab sofort und können bei der KfW beantragt werden. Somit wird die BaFa mit der Heizungsförderung abgelöst bzw. entlastet und übernimmt nur noch die förderfähigen Fälle der Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Auch wenn es so scheint, als würden wir unserer Entscheidungsfreiheit beraubt, ist dies jedoch ein wichtiger Schritt in eine klimafreundliche Zukunft. Zudem können funktionierende Heizungsanlagen getrost weiter betrieben werden. Und wer kann schon behaupten jemals fast die komplette Heizung vom Staat bezahlt bekommen zu haben? Irgendwann gibt jede Heizung einmal den Geist auf und muss ersetzt werden. Warum also nicht gegen ein klimafreundliches Modell ersetzen? Die Regierenden der Vergangenheit haben schon mit früheren Maßnahmen und Marktanreizprogramen versucht uns die richtige Richtung zu lenken. Allerdings waren diese Maßnahmen nicht effektiv genug um unsere Klimaziele zu erreichen. Schlussendlich geht es hierbei um eine gesündere Zukunft mit einer verbesserten Luftqualität und einen lebenswerten Ort für unsere Kinder.
Quellen:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK – Effiziente Gebäude
- KfW: Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz | KfW
- energiewechsel.de: https://www.energiewechsel.de/
- intelligent-heizen.info: Ihr Service-Portal für richtiges und intelligentes Heizen | Intelligent heizen (intelligent-heizen.info)