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Collage mit einem Mikrofasertuch und einem Ambientebild des Kaminofens Shaker von Skantherm

Kaminpflege

Ein Kamin oder ein Kaminofen in den eigenen vier Wänden zu haben, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Nicht zuletzt deshalb, weil er vielseitig einsetzbar ist und schlussendlich sparsamer heizt als alle Alternativen. Holz ist zudem ein nachwachsender Rohstoff. Wer lange Freude an seiner Feuerstätte haben will, sollte Folgendes beachten.

Reinigung der Feuerstelle

Foto von erkaltender Glut mit eingeblendeten Aschesauger

Wenn die Asche im Kamin ausgekühlt ist, sollte sie regelmäßig entfernt werden. Ein Aschesauger mit Motor, der feucht ausgewaschen werden kann, ist für die Reinigung optimal. Große Holzkohlereste sollten mit der Schaufel aus der Brandstätte geholt werden, die verstopfen sehr schnell das Saugrohr. Die Scheibe des Kamins ist nach mehrmaligem Feuern oft verrußt. Die Reinigung kann mit herkömmlichen Kaminscheibenreiniger vorgenommen werden. Einfach das Glas von innen besprühen, kurz einwirken lassen und abwischen. Damit die Scheibe danach wieder glänzt mit einfachem Glasreiniger nachreiben. Ist ein Kamineinsatz stark verrußt, kann er mit einem sogenannten Entrußungspuder behandelt werden.

Reinigung des Schornsteins

Um den Reinigung des Edelstahlschornsteins und das Ofenrohr an sich kümmert sich generell der Schornsteinfeger. Der Hauseigentümer (oder Mieter) muss nur darauf achten, dass die Kehrwege die in den Innenbereich führen nicht verstopft sind. Die Reinigungstür oder Rußschutztür (dort wo der Abzug beginnt) wird mit einem Universalkant-Schlüssel geöffnet und man kann mit einem Handspiegel den Luftschacht absuchen. Dazu muss man den Spiegel einfach nur so in den Schacht reinlegen, dass man durch ihn nach oben sehen kann. Ist der Himmel oder das Schonsteindach zu sehen, ist der Abzug frei. Das Kehren übernimmt der Schornsteinfeger, der verpflichtet ist, je nach Art und Nutzung der Feuerstelle bis zu drei Mal im Jahr private Haushalte aufzusuchen. Erkennt der Bewohner selbst, dass eine Reinigung außerhalb der Routine stattfinden muss (z. B. Wespennest im Schornstein), so muss der Schornsteinfeger die Reinigung „kostenlos“ durchführen.

Übrigens: Ab 2013 gibt es ein neues Kaminkehrergesetz

Ab 2013 gilt das neue Kaminkehrer-Gesetz und jeder kann den Schornsteinfeger seiner Wahl den Rauchfang kehren lassen. Aber Vorsicht, wer vergisst seine Brandstätte regelmäßig kontrollieren zu lassen, muss mit einem Bußgeld rechnen. Während die Kaminreinigung bislang automatisch geschah, so liegt die Verantwortung dann im Bereich des Haus-Eigentümers.


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