
Pelletofen und Kaminofen Mehrfachbelegung: Geht das?
Jens TruogZwei Öfen, ein Schornstein, geht das? Können Feuerstätten mit verschiedenen Brennstoffen, wie zum Beispiel ein Kaminofen und ein Pelletofen, an nur einem Schornstein per Mehrfachbelegung miteinander kombiniert werden? In diesem Beitrag erklären wir, was erlaubt ist und was Sie über die Mehrfachbelegung des Schornsteins wissen müssen.
Mehrfachbelegung des Schornsteins mit zwei Kaminöfen
Welche Bedingungen müssen für den erfolgreichen Betrieb von zwei Scheitholz-Feuerstätten an nur einem Schornstein erfüllt sein? Grundvoraussetzung ist, dass beide über eine selbstschließende Feuerraumtür bzw. eine Feuerraumöffnung kleiner oder gleich 500 cm² verfügen und bestimmungsgemäß nicht mit offenem Feuerraum betrieben werden dürfen.
Die Mehrfachbelegung raumluftabhängiger Naturzugfeuerstätten untereinander ist also möglich. Wenn diese auf zwei verschiedenen Etagen installiert werden, darf der Höhenunterschied höchstens 6,50 m betragen. Ob ein Gerät für die Mehrfachbelegung geeignet ist, können Sie in der Regel dem Typenschild des Ofens entnehmen.
Raumluftunabhängige Feuerstätten dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt vorliegt. Eine Mischbelegung mit raumluftabhängigen Geräten ist nicht zulässig.
Mehrfachbelegung des Schornsteins mit zwei Pelletöfen
Auch mehrere Pelletöfen an einem Schornstein zu betreiben, ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Mehr als zwei Geräte dürfen aber meist nicht angeschlossen werden. Diese müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Kennlinie der Gebläse der installierten Geräte ist identisch oder vergleichbar.
- Die Öfen haben die gleiche Geräteleistung.
- Die Geräte stehen im selben Aufstellraum (Wohneinheit).
Mischbelegung mit Scheitholz- und Pelletofen
Die Mehrfachbelegung mit Scheitholzfeuerstätten (ohne Gebläse) und Pelletöfen (mit Gebläse) an einem Schornstein ist nicht zulässig. In bestimmten Fällen kann eine solche Mehrfachbelegung jedoch unter Verwendung spezieller, bauaufsichtlich zugelassener Sicherheitseinrichtungen (wie z. B. Differenzdruckwächtern) möglich sein.
Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister in Verbindung. Er gibt Ihnen Auskunft über die in Ihrem Fall geltenden Regelungen und hilft Ihnen bei der Planung und Umsetzung.
Ansprechpartner Nr. 1: Der Schornsteinfeger!
Mehrfachbelegung bedeutet: Zwei Feuerstätten, ein Schornstein. Nicht nur die Öfen müssen dabei spezifische Anforderungen erfüllen, sondern auch Ihr Schornstein selbst. Länge, Querschnitt, Zugverhalten – all das spielt eine entscheidende Rolle. Ihr Schornsteinfeger ist Ihr Ansprechpartner Nummer eins. Mit einer präzisen Schornsteinberechnung kann er Ihnen genau sagen, ob Ihr Schornstein passt oder welche Öfen Sie wählen sollten.
Auch unsere Fachleute von ofen.de stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite!