Kaminofen Bauart 1 & 2: Was ist der Unterschied?
Jens TruogWenn Sie für Ihr Eigenheim einen geeigneten Kamin kaufen möchten, haben Sie eventuell schon von Bauart 1 und 2 als Bezeichnungen gelesen. Je nach Art vom Eigenheim und Schornstein ist eine der beiden Bauarten notwendig. Für den Betrieb einer Feuerstätte in Deutschland muss der Ofen nach einer bestimmten Din Norm geprüft sein – nämlich nach der DIN 18891, der deutschen Kaminofennorm. Diese gilt ausschließlich für Modelle, die zur Holz- oder Kohleverbrennung und als Einzelfeuerstätten verwendet werden. Doch auch die EN 13240, die europäische Norm, ist als gültige Norm für den Betrieb in Deutschland anerkannt. Diese Gütekriterien sind die Grundvoraussetzung, um in Deutschland zugelassen werden zu dürfen.
Doch je nach Haus gibt es noch zwei Bauarten von Kaminen, die als Bezeichnung eine wichtige Rolle spielen. Wir stellen Ihnen die Bauarten 1 und 2 für Kamine vor und erläutern, welche Unterschiede es gesetzlich für beide Bauarten und die damit verbundenen Eigenheime gibt – und welchen Ofen Sie wann benötigen.
Kaminofen Bauart 1
Bauart 1 gibt an, dass der Kaminofen eine selbstschließende Tür durch einen Federmechanismus besitzt. Lässt der Kaminbetreiber los, schließt sich die Tür durch eine Zugfeder, ein Federscharnier oder ein durch die Schwerkraft ausgelöstes Herabfallen selbstständig. Diese ist demnach immer- außer bei der direkten Bedienung des Kaminofens- geschlossen oder die Füllöffnung nicht größer als 0,05 m² im lichten Querschnitt.
Feuerstätten dieser Bauart sind ausschließlich für den Betrieb mit einem geschlossenen Feuerraum zugelassen. Somit eignen sich Kaminöfen der Bauart 1 für die Mehrfachbelegung am Schornstein, also für den Betrieb mehrerer Kamine auf verschiedenen Stockwerken.
Kaminofen Bauart 2
Kaminöfen oder Kaminbausätze der Bauart 2 können sowohl offen oder geschlossen betrieben werden: Hier gelten besondere Anforderungen an die Verbrennungsluftversorgung und den Schutz von brennbaren Fußböden. Kaminöfen der Bauart 2 sind von der Mehrfachbelegung ausgeschlossen, sie müssen einen eigenen Schornstein haben.
Dies ist mit dem hohen Luftüberschuss zu begründen, da die Abgase sicher über dem Dach abgeführt werden müssen. Offene Kamine dürfen auch nur gelegentlich und nicht regelmäßig betrieben werden, taugen also nicht zur Wohnraumbeheizung. Dies geht mit der Belästigung für Nachbarn einher, die durch einen offenen Kamin gegeben sein kann. Auch für die Brennstoffe gibt es bei offenen Kaminen strikte Vorgaben.
Was bedeutet die Bauart für mein Eigenheim?
Die meisten gängigen und in Deutschland zugelassenen Modelle sind für eine Mehrfachbelegung vom Hersteller gekennzeichnet. Allerdings benötigen Sie nur dann einen Ofen der Bauart 1, wenn sich dieser mit einem oder zwei weiteren Geräten den Schornsteinzug teilt. Es soll verhindert werden, dass die Rauchgase im Schornsteinzug nicht optimal abziehen können, zum Beispiel aufgrund von Wettererscheinungen, die den Kaminzug ungünstig beeinflussen – in dem Fall könnten die Abgase durch die Mehrfachbelegung nämlich durch offene Türen der anderen Öfen abziehen und in den Wohnraum gelangen.