Wofür ist ein Schornsteinfeger alles zuständig (und wofür nicht)?
Jens TruogSchornsteinfeger bzw. Kaminkehrerinnen bringen Glück! Eine schöne Volksweise, die auf den Schutz vor Bränden zurückgeht – doch neben diesen geflügelten Worten existieren so einige kuriose Gerüchte darum, was ein Schornsteinfeger alles tut, kann und darf. Wir informieren Sie in diesem Blogeintrag darüber, wofür ein Schornsteinfeger tatsächlich alles zuständig ist und wofür auch nicht.
Schornsteinfeger: Vielfältige Aufgabenbereiche
Der Brandschutz ist die älteste und immer noch zentrale Aufgabe des Schornsteinfegergewerbes. Die Kommunen tragen für diesen Dienst Sorge und bestimmen daher einen Bezirksschornsteinfeger oder eine Bezirksschornsteinfegerin für diese Tätigkeit. In heutigen Zeiten sind die Tätigkeiten des Schornsteinfegers jedoch nicht nur auf das Instandhalten und Kehren vom Kamin begrenzt, sondern er/sie ist auch Berater für die Bereiche Energieeffizienz, Umweltschutz und Sicherheit. Wer einen Schornstein bauen möchte oder eine Kaminanlage plant kann einen Kaminkehrer oder eine Schornsteinfegerin um Rat fragen, aber auch die unverbindliche ofen.de-Fachberatung nutzen.
Reinigung des Schornsteins
Zum Brandschutz zählt unbedingt die regelmäßige Reinigung des Schornsteins, um einen Kaminbrand zu vermeiden. Hierfür ist der Bezirksschornsteinfeger zuständig ist. Dieser muss den Schornstein und all seine Elemente auf volle Funktionstüchtigkeit und auf Schäden prüfen. Zu diesen Aufgaben gehört dann natürlich auch Ablagerungen wie Ruß und Schmutz zu entfernen, um einer Kaminversottung entgegenzuwirken. Nur ein sauberer Schornstein ist voll funktionstüchtig und leitet die Abgase schnell nach außen ab – eine Voraussetzung für einen effizienten Betrieb der Feuerstätte. In diesem Zusammenhang stellen sich Ofenbetreiber oft die Frage, ob zu den Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks auch gehört den Ruß mitnehmen zu müssen. Die Antwort dazu liefert der untenstehende Beitrag.
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Abgasmessungen
Ebenfalls in das Aufgabenfeld eines Schornsteinfegers fällt die Messung der Abgaswerte einer Feuerstätte. Dies gilt für Kaminanlagen genauso wie für Heizungsanlagen, wie einer Pelletheizung oder dem Holzvergaserkessel. Dabei wird sowohl der Kohlenstoffmonoxid-Gehalt als auch der Abgasverlust und bei Ölheizungen die Rußzahl gemessen. In der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) sind die entsprechenden Grenzwerte vermerkt. Die regelmäßige Kontrolle der Werte ist äußerst wichtig, da insbesondere ein zu hoher Kohlenmonoxid-Gehalt der Abgase gesundheitsschädlich ist.
Feuerstättenschau und Abnahme von Kaminanlagen
Die Bezirksschornsteinfegerin ist ebenfalls dazu verpflichtet den Feuerstätten in ihrem Bereich einer regelmäßigen Feuerstättenschau zu unterziehen, dies ist laut Gesetz alle 3 ½ Jahre notwendig. Dabei wird der gesamte Kamin überprüft und nach Mängeln sowie etwaigem Verschleiß gefahndet. Nach Sichtung der Anlage erstellt der Schornsteinfeger einen sogenannten Feuerstättenbescheid aus. Jede Person die eine Feuerstätte betreibt, muss regelmäßig eine Abnahme der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger durchführen lassen und somit die einwandfreie Funktion des Kamins nachweisen.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich dieses Berufstandes ist die Abnahme von neuen Feuerstätten und baulicher Veränderungen an alten Feuerstätten. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften wird die Anlage auf Ihre Betriebssicherheit und die Einhaltung von Bauvorschriften hin überprüft. Erst nach dieser Abnahme darf eine Kaminanlage in Betrieb genommen werden. Sollte sie nicht den Ansprüchen entsprechen, dann obliegt es dem Schornsteinfeger bzw. der Kaminkehrerin die Kaminanlage stillzulegen.