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Die Grenzwerte für Feinstaub und Abgas sind bei uns in Deutschland genau geregelt. Das trifft natürlich auch auf den Bereich Kamine und Co zu. Immer wieder hört man aber, dass Feuerstätten für einen großen Teil der Feinstauemissionen verantwortlich seien. Natürlich gibt es starke Schwankungen – je nach Modell und Abbrandverhalten.

Grundöfen genießen in der Branche generell einen sehr guten Ruf und produzieren angeblich nur sehr wenig Feinstaub. Aber ist das auch wirklich so? Wir haben nachgeforscht
Wenn Gebäude neu gebaut oder saniert werden, dann muss man sich auch Gedanken um das Thema Brandschutz machen. Damit Sie vor allem auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, muss ein sogenannter Brandschutznachweis erbracht werden. Was das überhaupt ist, was darin steht und wie die generellen Regelungen dazu aussehen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer eine eigene Feuerstätte im Haus hat, der muss sich auch um die regelmäßige Wartung und die Reinigung des Schornsteins kümmern. Dazu gehört natürlich auch der Besuch des Schornsteinfegers. Der eine oder andere Sparfuchs wird sich denken: Da kann man doch noch etwas Kohle sparen!
Für den Betrieb eines Kamins müssen bestimmte Grenzwerte in Bezug auf die Feinstaubbelastung, zu den Abgasen und beim Kohlenstoffmonoxid eingehalten werden. Diese Grenzwerte sind wichtig für die Entlastung der Umwelt und für die Gesundheit, schließlich entstehen bei einem Brand auch gesundheitsgefährdende Stoffe. Für ganz Deutschland gilt daher seit 1. Januar 2015 die BimSchV 1 (Stufe 2) - Bundes-Immissionsschutzverordnung.
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