Bestimmungen und Regelungen zur Lagerung von Heizöl
Die Lagerung von Heizöl unterliegt und Deutschland genauen Bestimmungen und Regelungen, die in jedem Fall eingehalten werden müssen. Wer eine Heizung mit diesem Brennstoff versorgt, der erkennt die typischen Stahltanks schon vom Sehen her. Die Menge an gelagertem Heizöl kann je nach Verbrauch und Größe der Anlage variieren. Als Faustregel gilt: Je kleiner die Anlage, desto länger reicht der Vorrat. So sind bei Einfamilienhäusern zum Beispiel Brennstoffmengen von etwa zwei Heizperioden üblich. Größere Anlagen müssen dementsprechend häufiger betankt werden.
Sicherheit ist das A und O.
Ähnlich wie beim Lagern von Flüssiggas, dienen die gesetzlichen Bestimmungen vor allem der Sicherheit, dem Schutz des Grundwassers und dem Brandschutz. Spezielle Räume zur Aufnahme und Bevorratung von Heizöl sind erst ab 5.000 Litern aufwärts notwendig. Die Obergrenze von höchstens 100.000 Litern Heizöl dürfte ein normaler Haushalt aber kaum erreichen. Die hierfür geltenden Richtlinien sind die Verordnung über Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen (VAwS), die Verordnung über brennbare Flüsigkeiten (VbG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Hört sich ganz schön kompliziert und auch etwas gefährlich an? Dann heizen Sie doch besser mit einem Kamineinsatz wasserführend, Pelletofen wasserführend oder Kaminofen wasserführend. Das ist auf Dauer nicht nur günstiger, sondern auch umweltfreundlicher.
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