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Von wegen Knut: Darf ich meinen Tannenbaum im Kamin verbrennen?

Wenn der Tannenbaum abgeschmückt wird, macht man sich Gedanken darüber, wie man diesen am besten verwerten kann. Als Kaminofenbesitzer liegt es nahe sich hierbei die Frage zu stellen, ob man den Tannenbaum samt Zweigen und Nadeln verbrennen kann.

Den Tannenbaum im Kamin verbrennen– prinzipiell ja, aber…

Kaminofenbesitzer, die sich bereits umfassend mit dem Thema Brennholz befasst haben wissen, dass sich Weichhölzer sehr gut als Anzündmaterial eignen. Nadelbäume wie Tanne oder Fichte, die übrigens auch zu den beliebtesten Weihnachtsbaumarten gehören, zählen zu diesen leicht anzündbaren Weichhölzern. Erfahrene Ofenbesitzer nutzen beispielsweise Fichte als Brennholz speziell in der Anheizphase in Kombination mit Hartholz, um diese zu Beschleunigen. Ein Weihnachtsbaum bringt also die idealen Voraussetzungen mit, um seinen letzten Weg gen Kaminofen anzutreten.

Allerdings sollte man hierbei beachten den Weihnachtsbaum nicht einfach kopflos in den Ofen zu stopfen. Auch einen Weihnachtsbaum muss man wie Brennholz trocknen. Nadelhölzer wie das Tannenholz besitzen einen deutlich höheren Harzanteil. Gerade da ist es extrem wichtig, dass der Tannenbaum wie gewöhnliches Brennholz behandelt wird. Die Gefahr, dass die Brennkammer vom Harz verklebt oder sich das Harz unwiderruflich in die Sichtscheibe einbrennt ist extrem hoch.

Frische Tannenbäume sollten also nicht verbrannt werden, da sie meist einen zu hohen Feuchtigkeitsgehalt haben. In der Regel trocknet Brennholz 1 bis 2,5 Jahre, bis es den idealen Restfeuchtegehalt von 15 bis 20 % besitzt. Gesetzlich spricht an und für sich aber nichts dagegen den Weihnachtsbaum, Tannennadeln sowie Zapfen zu verbrennen.

Was darf in einem Kamin verbrannt werden?

Welches Brennmaterial für einen Werkstattofen geeignet ist und welches nicht, findet man generell in der Produktbeschreibung seiner Einzelfeuerungsanlage. Auch ist in der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (kurz BImschV) gesetzlich festgelegt, welche Materialien für die Verbrennung im privaten Haushalt erlaubt sind und welche nicht. Denn um Feinstaub und Kohlenmonoxid zu vermeiden dürfen lediglich:

  • naturbelassene unbehandelte Stückhölzer
  • Holzpellts
  • sowie Holzbriketts bzw. Hackschnitzelholz verbrannt werden.

 

Im Umkehrschluss sollte es unbedingt vermieden werden vorbelastete brennbare Materialien wie beispielsweise:

  • lackiertes oder imprägniertes Holz
  • Sperrholz
  • Span- und Faserplatten
  • sowie Palettenhölzer im Kamin zu verfeuern.

Vom Heizen und der illegalen Abfallentsorgung

Selbst Altpapier ist, auch als Anzündmaterial, ungeeignet für den Schwedenofen. Es setzt ebenfalls erhebliche Mengen an Schadstoffen frei und besitzt zudem kaum einen Heizwert. Altpapier gehört außerdem dem Recycling-Kreislauf an und ist daher viel zu Schade um einfach dem Kaminofen zum Fraß vorgeworfen zu werden.

All die zuvor aufgezählten brennbaren Materialien zählen als Abfall. Durch die illegale Verbrennung dieser Materialien gefährdet man nicht nur Umwelt und Gesundheit, sondern macht sich zudem auch einer Straftat schuldig. Schon das verbrennen eines gebrauchten Taschentuchs kann, laut Bußgeldkatalog, mit einer Geldstrafe von 10 bis 40 € im Freistaat Sachsen geahndet werden. Höchststrafen bei der illegalen Abfallentsorgung werden in der Bundesrepublik momentan mit 100.000 € oder sogar bis zu 15 Jahren Haft dotiert.

Neben den empfindlichen Strafsätzen und der eigenen sowie öffentlichen Gesundheitsgefährdung, kommen mögliche Schäden an der betroffenen Einzelraumfeuerstätte und der dazugehörigen Abgasanlage. Ungeeigneter Brennstoff verursacht mehr Feinstaub und Rußablagerungen in der Kaminanlage, den Ofenrohren und dem Schornstein. Dies kann zu Versottung und gefährlichem Rußbrand führen. Da hilft auch ein eingebauter Kaminofen Feinstaubfilter nichts.

Alles Wissenswerte rund um Kamin und Grill vermitteln unsere geschulten Fachberater von ofen.de vor Ort oder bei einem unverbindlichen sowie kostenfreiem Beratungsgespräch.

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