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Was darf im Ofen verbrannt werden und was nicht?

Wer sich bewusst dazu entschieden hat mit Holz zu heizen verfolgt dabei meist das Ziel mit einem Kaminofen umweltfreundlich zu heizen und dabei Heizkosten zu sparen. Dies kann aber nur gelingen, wenn alle nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine optimale Verbrennung zu erreichen. HIerzu gehört definitiv auch, dass man genau weiß, welches Holz für eine Verbrennung im Kaminofen ideal geeignet ist und welches Holz man nicht im Kaminofen verbrennen darf. Andernfalls kann es passieren, dass durch die Verwendung ungeeigneter Brennstoffe die Funktionstüchtigkeit des Heizsystems beeinträchtigt, die Sicherheit gefährdet und die Umwelt geschädigt wird. In diesem Beitrag klären wir genau was im Kaminofen verbrannt werden darf und geben einen Überblick was erlaubt ist.

Woher weiß man, was man verbrennen darf und was nicht?

Prinzipiell gilt, dass den Anweisungen der Bedienungsanleitung, die dem Ofen mitgeliefert wird, Folge zu leisten ist. Hier ist genau definiert, für welche Brennstoffe die jeweilige Feuerstätte zugelassen ist und wie viel Brennstoff aufgelegt werden darf. Zudem ist in der Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) in Paragraph 3 genau und sehr detailliert festgelegt welche Brennstoffe offiziell verbrannt werden dürfen und wie isch diese genau definieren.

Was darf im Kaminofen verfeuert werden?

Wir haben einmal zusammengestellt, was laut Gesetzgeber in den Ofen darf. Entgegen aller Erwartungen der sonst so waltenden Strenge der deutshcen Gesetze ist die Liste der Holze die verfeuert werden dürfen tatsächlich wesentlich länger, als die Liste des Holzes, welches man nicht im Kaminofen verbrennen darf.Bei der Wahl des richtigen Brennstoffes ist jedoch auch immer zwingend auf die Angaben des Ofenherstellers zu achten. Hier könnten gesonderte Bestimmungen gelten. In aller Regel sieht es so aus:

In den Ofen von Privathaushalten darf hierzulande naturbelassenes Holz in Stückform, aber auch nicht stückiges Holz auch mit Rinde für eine Verbrennung eingelegt werden. Hiergibt es verschiedene Brennholzarten mit unterschiedlichen Heizwerten. Scheitholz und Hackschnitzel oder Zapfen sind für die Verbrennung im Kamin vorgesehen. Gut durchgetrocknete Zapfen können übrigens ideal als natürliche Anzündhilfe verwendet werden. Die Rede ist vom Zapfenzünder, der neben anderen Produkten einen hervorragenden Kaminanzünder darstellt. Sogar Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe dürfen im Kaminofen verfeuert werden. Auch Getreide, wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, die nicht als Lebensmittel bestimmt sind dürfen im Ofen verfeuert werden. Auch Getreidespelzen, Getreideausputz, Getreidehalmrest, Getreideganzpflanzen, sowie Pellets aus diesen Stoffen dürfen zum Heizen genutzt werden.

Neben dem Stück- und Scheitholz darf natürlich auch kleineres naturbelassenes Holz in Form von beispielsweise Sägemehl oder Spänen in den Kaminofen. Denkbar sind selbstverständlich je nach Ofenmodell auch Holzpellets, Kohle und auch das Heizen mit Holzbriketts ist möglich.

Laut der Bundesimmisionsschutzverordnung (BimSchV) müssen die Pellets allerdings DIN Plus zertifiziert sein und die Holzbriketts die DIN 51731 erfüllen, um im heimischen Ofen verfeuert werden zu dürfen.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf sogar lackiertes, gestrichenes oder beschichtetes Holz verbrannt werden, ebenso wie Sperrholz, Spanholz oder Faserplatten. Selbst anderweitig verleimtes Holz und daraus anfallende Reste dürfen verbrannt werden.

Welches Holz darf nicht im Ofen verbrannt werden?

Die im zuvor genannten Absatz genannten Hölzer dürfen nicht verbrannt werden, wenn sie mit Holzschutzmittel behandelt sind. Beschichtetes Holz darf auch nicht verbrannt werden, wenn die Beschichtung halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle enthält. Halogenorganische Verbindungen sind Verbindungen aus Brom, Jod, Fluor und Chlor, die in Verbindung mit Kohlenwasserstoffen sehr wirksame Lösungsmittel darstellen und Kohlenwasserstoffe haben als fossile Brennstoffe eine große technische Bedeutung. Beispielsweise als Hauptbestandteil des Erdgases.Da man nicht weiß, welche chemischen Reaktionen bei einer Verbrennung genau ausgelöst werden und welche Schadstoffe dabei entstehen, sollte man sich wirklich an die gesetzlichen Vorgaben halten und beschichtete oder behandelte Hölzer im Zweifel nicht verbrennen, sondern anderweitig entsorgen. Hierzu gehört auch gebeiztes oder imprägniertes Holz wie Parkett oder alte Möbelstücke bei denen man icht weiß, inwiefern dieses Holz behandelt wurden. Es versteht sich desweiteren von selbst, dass kein Restmüll, Plastik, Gummi, oder andere synthetisch Stoffe im Ofen verbrannt werden. 

Warum dürfen die eben erwähnten Hölzer und anderen Gegenstände nicht zum Beheizen des Ofens genutzt werden?

In erster Linie darf nicht alles verbrannt werden, was nicht niet und nagelfest ist, um die Umweltbelastung so gering wie möglich zu halten. Die gesetzlichen Grenzwerte, die in der BIMSCH Stufe 2 festgelegt sind, können nur eingehalten werden, wenn die Feuerstätte entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und der Herstellerangaben betrieben wird. Personen, für die der Umweltschutz persönlich keine Priorität hat und die sich nicht daran stören, dass der CO2-Ausstoß eines Holzofens durch eine unsachgemäße Verbrennung enrom steigt, kann man jedoch darauf hinweisen, dass bei der Verbrennung nicht zugelassener Stoffe und synthetischer Materialien eine optimale Verbrennung verhindert wird. Auf Dauer schadet man so seiner eigenen Heizungsanlage. Mit der Zeit bilden sich durch die chemisch zusätzlich belasteten Rauchgase Schlacken, die sich im Ofen und der Abgasanlage beim Erkalten der Rauchgase festsetzen und dem Heizsystem auf lange Sicht schaden. Zudem gefährdet man damit eine lange Lebensdauer der Heizelemente, da die Materialoberflächen angegriffen und Korrosionen regelrecht befeuert werden. Bei Verstoß gegen die Vorschriften drohen sogar empfindliche Geldstrafen und Bußgelder. Es gilt immer den Schadstoffausstoß so gering wie möglich zu halten- sowohl zum Wohle der Umwelt, als auch zum Wohle der eigenen Heizungsanlage.

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