Sie wollen sich eine Feuerschale kaufen um ein paar gemütliche Stunden im Garten oder auf der Terrasse zu verbringen? Das ist nachvollziehbar, denn immerhin sorgt eine Feuerschale mit Licht und Wärme für ein gemütliches Ambiente. Aber was sagt die Gemeindesatzung, der Nachbar oder die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) dazu? Der unsachgemäße Umgang mit einem offenen Feuer kann immerhin nicht nur immensen Schaden anrichten und zu einem zünftigen Nachbarschaftsstreit führen, sondern auch saftige Geldstrafen nach sich ziehen. In diesem Beitrag haben wir daher die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zu Feuerschalen und deren Rechtslage im Garten zusammengefasst!
Offenes Feuer: Grundsätzlich nicht erlaubt!
Handelt es sich bei einer Feuerschale um ein offenes Feuer? Eine wichtige Frage, denn offene Feuer sind ohne eine spezielle Genehmigung vom kommunalen Ordnungsamt grundsätzlich nicht erlaubt. Welche Bedingungen für eine solche Genehmigung erfüllt werden müssen, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In der Regel wird sich das Ordnungsamt in einer Ortsbegehung davon überzeugen, ob vor Ort die nötige Sicherheit für ein offenes Feuer gegeben ist, und ob die Mindestabstände eingehalten werden: mindestens 10 Meter zum Grundstück des Nachbarn, 50 Meter zu den nächsten Gebäuden, Plätzen oder Wegen sowie 100 Meter zu den nächsten Wäldern. Wer ohne eine Genehmigung ein offenes Feuer im Garten macht, der riskiert hohe Bußgelder von bis zu 5000 Euro.
Was versteht der Gesetzgeber aber unter einem offenen Feuer? Wie bei Juristen so üblich, ist die Sache nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich handelt es sich bei einem offenen Feuer um ein jegliches Feuer, dass nicht von einem schützenden Behälter umschlossen ist. Das bedeutet, dass bereits das Anzünden einer Kerze als offenes Feuer zu werten und damit in der freien Natur oder an öffentlichen Plätzen grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Gleiches gilt im Übrigen auch für Grills oder Campingkocher, denn diese dürfen abseits des eigenen Gartens lediglich an speziell gekennzeichneten Orten (etwa kommunale Grillflächen) genutzt werden!
Feuerschale als geschlossenes Feuer im Garten gesetzlich erlaubt?
Feuerschalen, aber auch Feuerkörbe, Kamine oder Grills gelten (im eigenen Garten!) als geschlossene Feuerstellen, da diese das Feuer mit einem schützenden Behälter umschließen. Allerdings müssen auch an –dieser Stelle wiederum gesetzliche Reglungen beachtet werden, denn nur geschlossene Feuerstellen mit einem Durchmesser von unter einem Meter dürfen ohne spezielle Genehmigung des Ordnungsamtes im eigenen Garten befeuert werden! Diese Regelung dient der Sicherheit und soll gleichsam dafür sorgen, dass die Qualm- und Geruchsentwicklung überschaubar bleibt. Allerdings müssen auch bei diesen geschlossenen Feuerstellen die gängigen Sicherheitsvorschriften und Mindestabstände eingehalten werden.
Eine Feuerschale im Garten ist somit grundsätzlich erlaubt, wenn diese unter einem Meter Durchmesser bleibt. Allerdings ist diese Regelung kein Freifahrtschein, denn das Ordnungsamt kann jederzeit den Betrieb einer geschlossenen Feuerstätte verbieten, sodass Sie auch im eigenen Garten keinen Grill oder eine Feuerschale befeuern dürfen. Das ist meist der Fall, wenn sich die Nachbarn von den Rauchschwaden belästigt fühlen. Wer daher mit anderen Menschen zusammenlebt, etwa in Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern, Mietswohnungen oder in der Gartensiedlung, der sollte auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und sich mit diesen absprechen.
Wie oft darf ich die Feuerschale im Garten benutzen?
Auch die Häufigkeit ist entscheidend, denn eine Feuerschale (oder auch der Grill!) darf nicht zu oft im Garten angeschürt werden. Dazu gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile im Nachbarschaftsrecht, die die Rechtslage zur Feuerschale klären, allerdings stark voneinander abweichen. Es gibt zwar keine klaren Regelungen, aber im Allgemeinen ist es aber grundsätzlich erlaubt, die Feuerschale oder den Grill einmal im Monat im Garten zu benutzen.
Beim Nachbarschaftsrecht handelt es sich aber um Zivilrecht, wo der Grundsatz gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Sollte sich der Nachbar nicht von der Feuerschale oder dem Grill gestört fühlen, können Sie diese auch täglich befeuern. Wer also regelmäßig mit seinen Nachbarn Rücksprache hält oder diese zum Gartenfeuer oder der Grillparty einlädt, sollte auf der sicheren Seite sein. Letztlich hängt es vom guten Willen der Nachbarn ab, wie häufig die Feuerschale oder der Grill benutzt werden darf. Solange sich niemand daran stört, gibt es auch keine Begrenzungen.
Welcher Brennstoff ist für die Feuerschale erlaubt?
Immer wenn es um Feuer geht, darf auch die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) nicht außer Acht gelassen werden. In dieser ist klar geregelt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV), welche Brennstoffe für eine Feuerschale im Garten erlaubt sind. Dies gibt dann auch die Antwort auf die Frage: Welches Holz für ein Lagerfeuer genutzt werden sollte. Diese Vorschriften dienen dazu, eine Belästigung der Nachbarn durch Rauchschwaden und eine Umweltbelastung durch übermäßige Emissionen zu vermeiden und sollten daher dringend eingehalten werden. Kleiner Bonus: Wer sich daran hält, der riskiert auch keine Geldbuße vom Ordnungsamt. Diese Regeln gelten für eine Feuerschale im Garten:
- Ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz oder Holzbriketts verwenden!
- Grünschnitt und andere Gartenabfälle haben in der Feuerschale nichts zu suchen!
- Tabu ist auch das Verbrennen von Abfällen wie Papier, Plastik oder lackiertem Holz!
- Nur ökologische Anzünder verwenden: Spiritus oder Benzin sind nicht erlaubt!
Die BImSchV zielt darauf ab, die Rauchentwicklung (und damit auch die Emissionen) möglichst gering zu halten. Es kann aber immer wieder vorkommen, dass die Feuerschale dennoch übermäßig Qualm entwickelt. In diesem Falle sollte die Feuerschale so im Garten versetzt werden, dass der Rauch nicht unbedingt das ganze Nachbargrundstück einhüllt. Auch aus diesem Grund sollte immer ein möglichst großer Abstand zu Nachbargebäuden gewählt werden. Das Feuer in einer Feuerschale sollte auch niemals mit Wasser abgelöscht werden, da dies unnötig viel Rauch und Qualm erzeugt.
Ein kleiner Tipp: Auch beim Anzünden des Holzes gilt es einiges zu beachten! Daher haben wir in unserem Blog eine Methode für die Feuerschale vorgestellt, mit der sich die Feuerschale richtig anzünden lässt, ohne dass dabei übermäßig Qualm und Rauch entstehen.
Sicherheitsvorschriften: Feuerschale im Garten
Feuer ist gefährlich, weshalb auch bei einer Feuerschale im Garten auf eine ausreichende Sicherheit geachtet werden muss. Das ist nicht nur Pflicht, sondern sollte auch im eigenen Interesse sein, um Verletzungen und Sachschäden an der eigenen Immobilie zu verhindern. Auf folgende Sicherheitsvorschriften sollten Sie achten:
- Die Feuerschale muss auf einen nicht brennbaren, stabilen Untergrund aufgestellt werden. Die Rasenfläche ist ungeeignet als Stellplatz, denn die Feuerschale muss stabil stehen und darf nicht wackeln – sonst kann Glut herausfallen. Wie Sie ein stabiles Fundament bauen [Verlinkung zum Blogbeitrag „Feuerstelle bauen“] haben wir in unseren Kurzanleitung für eine selbstgebaute Feuerstelle gezeigt.
- Bei starker Trockenheit oder bei starkem Wind ist es verboten ein Feuer zu entfachen, da der Funkenflug zu unkontrollierbaren Bränden führen kann. Ob Sie eine Feuerschale im Garten befeuern dürfen oder nicht, hängt demnach auch von der Waldbrandstufe ab. In jedem Fall sollten die Flammen in der Feuerschale nicht zu hoch sein, denn Funkenflug ist immer eine Gefahrenquelle.
- Lassen Sie die Feuerschale niemals unbeaufsichtigt! Bleiben Sie die ganze Zeit beim Feuer und verlassen Sie dieses erst, wenn es vollständig heruntergebrannt ist! Kinder oder Haustiere dürfen nicht zu nah ans Feuer gelassen werden, um einerseits Verbrennungen auszuschließen und andererseits, um auszuschließen, dass diese die Feuerschale umstoßen.
- Für den Ernstfall sollten Löschmittel zur Hand sein. Die Feuerschale kann mit Wasser abgelöscht werden, was aber zu einer übermäßigen Rauchentwicklung führt. Besser wäre ein Eimer mit Sand oder eine ausreichend große Löschdecke, mit denen sich die Flammen (und das Feuer) ersticken lassen.
Wir haben zwar bereits darauf hingewiesen, aber nur noch mal zur Sicherheit: Auch im eigenen Garten muss auf die Mindestabstände zur Feuerschale geachtet werden: mindestens 10 Meter zum Grundstück des Nachbarn, 50 Meter zu den nächsten Gebäuden, Plätzen oder Wegen sowie 100 Meter zu den nächsten Wäldern, Bäumen oder Sträuchern.
Wem Sicherheit besonders wichtig ist, der kann auch einfach auf einen Terrassenofen zurückgreifen. Hier gibt es Varianten, die sogar zu drei Seiten geschlossen sind.
Gibt es rechtssichere Alternativen für eine Feuerschale?
Wem diese ganzen Vorschriften rundum die Rechtslage zu einer Feuerschale einfach zu viel sind, um zu nächtlicher Stunde ein wenig Licht und Wärme auf der Terrasse oder im Garten zu genießen, der kann auch ganz einfach auf die klassische Feuerschale verzichten, denn mittlerweile bietet der Markt praktikable Alternativen! So sind mit Bioethanol betriebene Tischfeuer, wie wir sie unten im Produktstream eingefügt haben, schon aufgrund ihrer geringen Größe unproblematisch. Somit bieten diese eine schöne und unkomplizierte Alternative, um sich im kleinen Maße am Spiel der Flammen zu erfreuen. Da beim Abbrand von Bioethanol weder Qualm noch Rauch (lediglich Wärme und Wasserdampf) entstehen, können die Tischfeuer sogar auf einem Balkon im Mietshaus zum Einsatz kommen.
Ebenfalls eine tolle Alternative ist ein gasbetriebener Terrassenofen, denn dieser – die Bezeichnung mag es schon verraten haben – wird nicht mit Holz befeuert, sondern über eine Gasflasche. Das bietet gleich mehrere Vorteile: Zum einen spielen auch an dieser Stelle weder Qualm noch Rauch eine Rolle, da eine Gasflamme äußerst sauber und effizient verbrennt. Die Temperatur und die Intensität der Flammen lassen sich zudem ganz bequem über einen Regler und manchmal auch über eine Fernbedienung oder mit einer App per Smartphone einstellen. Eine Sichtverglasung schützt das Feuer zudem vor Wind und Wetter, sodass ein Gaskamin-Terrassenofen überall im Außenbereich betrieben werden kann. Wer partout nicht auf ein Holzfeuer verzichten möchte, der kann auch zu einem klassischen Terrassenofen greifen. Hierbei gibt es sogar Varianten, die auch zum Räuchern und Grillen benutzt werden können! Ein Blick in das ofen.de-Sortiment lohnt sich auf jeden Fall, um einen Terrassenofen zu finden!