Das Heizen mit Holz ist die älteste, vom Menschen genutzte Form der Wärmegewinnung. Durch die immer höheren Luxusansprüche der Menschheit, entwickelte sich aus dem frühzeitlichen Lagerfeuer die uns heute bekannte Form der Feuerstätte.
Definition
Eine Feuerstätte bezeichnet den Oberbegriff von Kaminöfen, Pelletöfen und Pelletheizungen und steht für alle fest installierten Anlagen, welche Wärme erzeugen. Die Art des Brennstoffes ist dabei unterschiedlich: Verheizt werden feste, flüssige oder auch gasförmige Brennstoffe, die während der Verbrennung dann Wärmeenergie freisetzen. Ein wichtiges Kriterium für eine Feuerstätte ist dabei die Ortsgebundenheit. Eine Feuerschale, die man bewegen kann und mal hier oder da im Garten aufstellt, ist per Definition keine Feuerstätte, da sie nicht festinstalliert worden ist.
Vom Lagerfeuer zur Feuerstätte
Seit den urzeitlichen Feuerstellen, an dem sich unsere Vorfahren wärmten, hat sich einiges getan. Doch wurde der Kamin im Mittelalter erfunden? Es gibt hierzu mehrere Theorien. Sicher ist, dass die Feuer- und Kochstellen von den lokalen natürlichen und kulturellen Lebensumständen und Ansprüchen der Menschen geprägt wurden. Vom frühzeitlichen Lagerfeuer bis zur uns heute bekannten Feuerstätte, war es jedoch ein langer Weg.
Schon die alten Römer haben sich einiges einfallen lassen, um ihre Luxusansprüche zu befriedigen. Das bekannteste Beispiel für die römische Dekadenz sind die römischen Badehäuser mit allen Annehmlichkeiten, wie der Fußbodenheizung. Diese wurde von gigantischen Öfen beheizt, den Hypokaustenöfen. Dabei wurden im gesamten Untergeschoss, der Badehäuser, mehrere Feuerstellen 24 Stunden am Tag befeuert. Die erhitzten Rauchgase wurden über ein Schachtsystem nach oben geleitet und erwärmten so Wände und Fußböden.
Im Mittelalter glichen die Feuerstätten noch stark dem Lagerfeuertyp. Sie dienten als Wärme- und Kochstelle, waren inmitten des Wohnraums platziert und hatten noch keinen Rauchabzug. Noch bis ins 19. Jahrhundert hinein wurden die Rauchgase, in ländlichen Regionen bei alten Bauerhäusern, über den Dachboden abgeleitet. Doch schon im ausgehenden Mittelalter ging man dazu über die entstehenden Rauchgase über einen Schornstein aus dem Gebäude zu leiten. Die Feuerstätte war noch immer offen und stand zentral im Raum. Im Laufe der Jahrhunderte rückte diese jedoch immer mehr nach außen an die Wand. Feuerstätte und Wand gingen irgendwann ineinander auf. Dies war die Geburtsstunde des Kamins. Im 15. Jahrhundert war es Modern verzierte gusseiserne Platten an die Rückwände der Kamine anzubringen. Man merkte relativ schnell, dass diese nicht nur die Wand schützten, sondern auch gute wärmespeichernden Eigenschaften mit sich brachten.
Gesetzliche Vorschriften für den Betrieb einer Feuerstätte
Für den Bau bzw. die Installation einer Ofenanlage im Haus gelten strikte Vorschriften und Vorgaben, welche im deutschen Recht festgesetzt sind. Die sogenannte Anordnung über Feuerungsanlagen (FeuAO) regelt alle gesetzlichen Grundlagen die eine Feuerstätte betreffen. So sind dort alle rechtlichen Bedingungen für die Brennstofflagerung, technische Einrichtungen, Abgassysteme und bauliche Voraussetzungen von Feuerstätten festgehalten. Das Regelwerk für Feuerstätten des privaten Gebrauchs ist durch Höchstleistungsgrenzen definiert. Der gesetzliche Rahmen sieht etwa vor, dass keine Feuerstätten in Treppenhäusern mit mehr als zwei Wohnungen aufgestellt werden dürfen. Außerdem ist der Einsatz in Fluren und Garagen streng untersagt. Auch der Schutz vor Schäden wird gesetzlich geregelt. So muss eine Feuerstätte einen Mindestabstand zu brennbaren Materialien oder der Hauswand einhalten. Bei der Installation müssen verschiedene Kriterien in Sachen Brandschutz und Hitzedämmung beim Kaminofen beachtet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat auch Regelungen, bei der Befeuerung von Feuerstätten, auf dem Gebiet des Umweltrechts. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchV) befasst sich, bei Feuerstätten, mit den freigesetzten Emissionen und hat hierfür Fristen für Nachrüstung, bzw. Stilllegung von Kaminöfen und Kaminen festgelegt.
Es gibt viele Regelungen und Gesetze hinsichtlich der Installation und Inbetriebnahme einer Ofenanlage. Diese dienen aber dem Schutz der Menschen und der Umwelt und sollen nicht abschrecken sich einen Kamin zuzulegen. Im Gegenteil! Der Gesetzgeber fördert sogar die Sanierung der Heizanlagen mit Fördereinrichtungen wie der KfW oder BAFA. Im Shop von ofen.de finden man viele, mit BAFA-Förderung gekennzeichnete, Produkte.