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Darf ich einen Kaminofen in einer Mietwohnung aufstellen?

In der Eigentumswohnung oder als Hausbesitzer ist der Weg zum persönlichen Kamin in den eigenen vier Wänden vergleichsweise einfach. Man konsultiert den Schornsteinfeger, holt sich Angebote ein und macht sich ans Werk ohne eine dritte Person um Erlaubnis fragen zu müssen. Allerdings lebt die Mehrheit der deutschen Bevölkerung in Wohneinheiten auf Mietbasis. Was durchaus viele Vorteile mit sich bringt, denn mit dem Mietvertrag verspricht der Vermieter eine Wohnung ohne Mängel, welche der Mieter zu pflegen hat. So muss der Bewohner auf Zeit keine großen Rücklagen anlegen, falls mal etwas saniert werden muss. Die Kosten für die teure neue Heizanlage übernimmt dann erst einmal der Hausbesitzer. Dafür hat der Mieter in der Regel allerdings kein Mitspracherecht bei der Auswahl der neuen Wärmequelle. Oder gibt es da etwa doch eine Möglichkeit? Welche Schritte sind nötig und was muss beachtet werden, wenn man als Mieter einen Kaminofen in der Wohnung aufstellen möchte?

Index:

  1. Lohnt sich die Umstellung auf den Kaminbetrieb?
  2. Kamin in der Mietwohnung – Was sagt der Vermieter?
  3. Wie überzeugt man den Vermieter am besten von einem Kamin?
  4. Wichtig: den Schornsteinfeger konsultieren!
  5. Heizleistung und Emissionen beim Kaminofen für die Wohnung
  6. Last but not least: Was ist bei Auszug zu beachten?
  7. Fazit und alle Schritte im Überblick

Lohnt sich die Umstellung auf den Kaminbetrieb?

Und wieder ist ein Jahr vorüber und die jährliche Nebenkostenabrechnung flattert ins Haus. Ob man etwas nachzahlen muss oder nicht, liegt unter anderem auch an den Heizkosten. In der Regel besitzen Mietwohnungen eine Heizvariante, welche mit Öl oder Gas betrieben wird. Steigende Kosten für diese Brennstoffe machen den Umstieg auf Holz als Brennstoff allerdings immer attraktiver. Denn Brennholz ist vergleichsweise günstig und erbringt zudem eine wohlige Wärme, sodass die Nutzung der konventionellen Heizung reduziert werden kann. Somit kann sich die Anschaffung eines Kaminofens, zur Senkung der Nebenkosten in der Wohnung, durchaus lohnen.

Kamin in der Mietwohnung – Was sagt der Vermieter?

Kernbohrung in MietwohnungAuch wenn der Mieter die Wohnung nutzt und dabei selbstverständlich bestrebt ist, diese nach seinen Wünschen anzupassen und Heizkosten zu sparen, so handelt es sich bei der Wohnung doch um den Besitz des Vermieters, weshalb der Wohnungsnutzer für bauliche Veränderungen das Einverständnis des Hausbesitzers benötigt. Die Installation eines Kamins oder Werkstattofens ist mit erheblichen Eingriffen in die Bausubstanz der Mietwohnung verbunden. Dabei muss in den meisten Fällen zumindest eine Kernbohrung durchgeführt werden, um die Feuerstätte mit dem Schornstein verbinden zu können. In jedem Falle muss hier mit dem Vermieter kommuniziert werden, wobei man sich dessen Einverständnis einholen sollte.

In der Wohnung ist bereits eine Wanddurchführung vorhanden. Da bleibt die Bausubstanz doch unberührt. Kann man in diesem Falle beispielsweise einen Pelletofen, ohne Rücksprache mit dem Vermieter aufstellen? Es gibt unterschiedliche Auffassungen und Interpretationen der rechtlichen Lage, was das Aufstellen eines Kaminofens angeht. Einerseits muss man den Vermieter nur dann über die Installation eines Ofens informieren, wenn tatsächlich Änderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden sollen. Stellt man jedoch die Feuerstätte ohnehin in einem Raum mit bereits vorhandenem Schornsteinanschluss auf – so müssen in der Regel auch keine Änderungen an der Bausubstanz vorgenommen werden. In diesen Fällen könnte man den Vermieter wohlmöglich sogar von der Entscheidung ausschließen.

nur mit Decke auszuhaltenEine weitere kleine Ausnahme gibt es noch. Sollte die Mietwohnung über keine Heizmöglichkeit verfügen und der Mieter demnach nicht seiner Heizpflicht nachkommen können, muss der Vermieter dem Einbau eines Kaminofens zustimmen. In diesem Falle trägt der Vermieter auch die Einbau- und Reparaturkosten. Wobei er diese, wie bei anderen Heizungsarten auch, über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen kann. Neben dem klassischen Kamin oder Kaminofen, der mit Scheitholz befeuert wird, gibt es aber auch Alternativen wie Ethanolkamin in der Wohnung aufstellen Auch ein Elektrokamin ist geeignet, um sich die gewünschte Atmosphäre in der Wohnung zu schaffen. Egal obe Ethanolkamin oder Elektrokamin beide Varianten ziehen keinerlei bauliche Veränderungen an der Mietwohnung nach sich und können daher ohne Zustimmung des Vermieters genutzt werden können. 

Der Einbau eines Kaminofens in eine Mietwohnung ist rechtlich nicht immer ganz einfach zu klären. Zwar ist es schade, wenn der Vermieter die Erlaubnis verweigert – ganz ohne seine Zustimmung geht es aber leider nicht. Im Idealfall sollte man versuchen, die Angelegenheit mit einem klärenden Gespräch doch noch zu seinen Gunsten zu entscheiden. Von kompletten Alleingängen raten wir Ihnen bei der Entscheidung daher ab.

Des Weiteren sollte man auch daran denken, dass der Ofen und das gesamte System je nach Mietvertrag wieder zurückgebaut werden muss – sobald man als Mieter wieder umzieht. Denn in den meisten Fällen muss der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden, wenn man aus dieser auszieht.

Wie überzeugt man den Vermieter am besten von einem Kamin?

Kaminbausatz steigert den Wert der WohnungBevor man sich an den Vermieter wendet, um eine Inbetriebnahme eines Kaminofens genehmigen zu lassen, sollte man sich selbst gut über den Nutzen informieren. Je mehr Argumente für die Umstellung auf einen Kaminbetrieb gesammelt werden, desto besser. Denn man muss für die gewünschte Genehmigung Überzeugungsarbeit leisten. Der Schlüssel liegt meist darin, dem Hausbesitzer zu vermitteln, dass die neue Heizanlage auch für ihn langfristig einen Nutzen hat, dann kann es sogar sein, dass er einen Teil oder die gesamten Kosten für den Umbau übernimmt. Abhängig ist die Argumentation natürlich von der jeweiligen Wohnsituation. Für den Einbau einer Feuerstätte spricht zum Beispiel, wenn die bisherige Heizanlage alt ist und sowieso erneuert werden muss. Dies ist meist nach etwa 25 Jahren notwendig. Zudem könnte man anbringen, dass ein Ofen den Wert des Wohnobjektes steigert und man durch einen Kaminofen Heizkosten sparen kann. Interessant für Vermieter ist auch der sogenannte Energieausweis, der seit 2014 für Immobilien Pflicht ist und deren Energieeffizienz ausweist: Ein Kaminofen kann hier durchaus positiv wirken.

Es gilt zunächst den Vermieter von der Installation eines Kaminofens in der Mietwohnung zu überzeugen, wobei der Mieter dem Vermieter sämtliche wesentlichen baulichen Veränderung an der Mietsache in schriftlicher Form vorlegen sollte. Darunter ist sowohl die bauliche Planung als auch ein Kostenvoranschlag zu verstehen. Etwaige Änderungen zu den ursprünglich vorgelegten Plänen müssen dabei erneut schriftlich beim Vermieter angezeigt werden.

Wichtig: den Schornsteinfeger konsultieren!

SchornsteinfegerNachdem das Einverständnis des Vermieters eingeholt wurde, führt der nächste Weg direkt zum Bezirksschornsteinfeger, denn auch dieser hat hier ein Wörtchen mitzureden, wenn ein Kaminofen in einer Mietwohnung installiert werden soll. Der Kaminkehrer wird die Wohnräume in einer Wohnungsbegehung genauestens begutachten und danach genaue Angaben machen können, ob und wie ein Ofen in der Wohnung installiert werden kann. Dabei spielen insbesondere die Kilowattleistung der Feuerstätte und die Größe des Schornsteins eine wichtige Rolle, denn der anzuschaffende Kaminbausatz muss mit dem bereits im Haus vorhandenen Leichtbauschornstein kompatibel sein und auch in Relation zur Wohnfläche stehen.

Sollte die Mietwohnung über keinen Fertigteilschornstein verfügen, so ist dies auch kein Hindernis, denn ein entsprechender Rauchabzug kann auch nachträglich über einen Edelstahlschornstein realisiert werden. Aber auch diese Option sollte mit dem Schornsteinfeger im Vorfeld abgeklärt werden, denn letztlich dürfen Feuerstätte und Schornstein nicht ohne dessen Abnahme und Zustimmungen betrieben werden. Denn es geht dabei nicht mehr nur um bauliche Veränderungen am Gebäude, wenn auch der Aspekt des Brandschutzes und der Hitzedämmung hinzutritt. Es gilt daher auch immer auf die gesetzlichen Mindestabstände für Feuerstätten und Schornsteine zu brennbaren Materialien zu achten.

Heizleistung und Emissionen beim Kaminofen für die Wohnung

Heizleistung richtig berechnenWie bereits erwähnt, muss die Heizleistung des Kaminbausatzes passend zur Wohnung dimensioniert sein. Der Schornsteinfeger kann auch dabei mit Rat zur Seite stehen und die notwendigen Berechnungen anstellen. Denn Grundlage für den erforderlichen Heizwert ist die Kubikmeterzahl der zu beheizenden Wohnräume, die Wanddämmung und auch die vom Mieter gewünschte Raumtemperatur. Wichtig ist in diesem Kontext auch immer der Bau- und Energieeffizienzstandard des Hauses, weshalb der Heizwärmebedarf im konkreten Fall immer variieren wird. Bei Altbauten fällt der Heizwärmebedarf aufgrund fehlender Dämmung meist höher aus als bei Neubauten, weshalb es sinnvoll ist, sich vorab um Informationen über das Baujahr und den dazugehörigen energetischen Standard des Hauses zu informieren, sodass der Kaminkehrer genauere Berechnungen anstellen kann und der Kamin in der Mietwohnung weder überdimensioniert noch unterdimensioniert ist.

Neben der Heizleistung spielen aber auch die Emissionswerte eine wichtige Rolle, denn mit der 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (kurz: BImSchV) wurden verschärfte Grenzwerte für sämtliche kleine und mittlere Feuerstätten im privaten Bereich erlassen.  Zudem gibt es beispielsweise in München, Regensburg und Stuttgart noch lokale Normen für Emissionen, die ebenfalls berücksichtigt und eingehalten werden müssen. Bei einem Specksteinofen für die Mietwohnung sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass alle gesetzlichen Grenzwerte vor Ort auch eingehalten werden und die Feuerstätte auch alle notwendigen DIN- und EN-Normen einhält.

Last but not least: Was ist bei Auszug zu beachten?

Wanddurchbruch für Tunnel-KamineinsatzBeim Auszug ist der Mieter gesetzlich dazu verpflichtet die vorgenommenen baulichen Veränderungen an der Mietwohnung wieder vollständig rückgängig zu machen. Grundlage hierfür ist das Recht des Vermieters auf die Rückgabe der Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand, weshalb auch der eingebaute Ofen wieder abgebaut werden muss. Der Mieter kann dabei keine Ausgleichszahlungen geltend machen. Allerdings kann der Mieter eine Abstandszahlung mit dem Nachmieter vereinbaren, wenn sich dieser bereit erklärt, die Feuerstätte in der Mietwohnung zu übernehmen. Auf diese Weise können beide Parteien, also sowohl der Mieter als auch der Vermieter, zufriedengestellt werden.

Dennoch sollte der Mieter zunächst mit dem Vermieter den Kontakt suchen, denn ein Kamin oder Kaminofen in der Mietwohnung stellt eine Wertsteigerung dar, weshalb der Vermieter gewillt sein könnte, diesen beim Auszug des Mieters zu übernehmen und dafür eine Ausgleichszahlung zu leisten. Aber wie bereits gesagt, ein rechtlicher Anspruch darauf besteht für den Mieter nicht! Jede Vereinbarung, die der Mieter mit dem Vermieter über den Ofen in der Mietwohnung trifft, sollte schriftlich stattfinden, so dass im Streitfall immer ein Nachweis zur Hand ist.

Fazit und alle Schritte im Überblick

Ein Kamin für die Mietwohnung ist keine Sache der Unmöglichkeit. Sobald der Vermieter überzeugt wurde, lassen sich sämtliche Schritte zum Einbau des Kaminofens in der Mietwohnung treffen. Folgende Schritte müssen dabei generell beachtet und zwingend eingehalten werden:

  1. Einverständnis des Vermieters zur baulichen Veränderung einholen
  2. Planung und Abnahme der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger
  3. Regelungen mit Vermieter über den Verbleib des Kamins beim Auszug

Die Heizleistung des Kamins muss in Relation zur Wohnungsfläche und zum vorhandenen Schornstein stehen. Sollte kein Schornstein vorhanden sein, so muss dieser baulich geschaffen werden. Der Kamin muss zudem die gesetzlichen Normen, Emissionsgrenzwerte und Mindestabstände für den Brandschutz einhalten. Worauf dabei zu achten ist, lässt sich einerseits beim Schornsteinfeger erfragen, oder aber im Rahmen einer Fachberatung auch bei unseren Experten von ofen.de.

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