Wer einen eigenen Kaminofen plant, kann sich schnell im Dschungel der verschiedenen Richtlinien und Kaminofen-Vorschriften verlieren. Insbesondere der Aufstellort ist zu bedenken, wenn es um das Thema Brandschutz und Sicherheit geht. Damit an alles gedacht ist, gibt es hier einen grundlegenden Überblick. Wichtig in jedem Fall: Das jeweilige Projekt sollte immer gut mit dem Schornsteinfeger abgesprochen werden, denn dieser hat bei solchen Entscheidungen immer das letzte Wort.
Brandschutz beim Kaminofen: Das ist wichtig
Um eine Brandgefahr bestmöglich zu vermeiden, müssen für den Kaminofen Sicherheitsabstände eingehalten werden, die normiert sind und vom Schornsteinfeger abgenommen werden müssen. So muss ein Kaminofen immer mindestens 20 Zentimeter zur Rückwand und zu den Seiten einhalten.
Nach vorn vor der Feuertür ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zum nächsten brennbaren Gegenstand einzuhalten. Es empfiehlt sich allerdings, vor allem nach vorn etwas mehr Abstand zu lassen, als es die Vorschriften fordern. Schließlich benötigt man auch genügend Platz zur Verfügung, um die Feuerstätte bequem öffnen und neu beschicken zu können. Um Möbel und Auslegware zu schützen, dient auch ein zusätzliches Funkenschutzgitter als Sicherheitsmaßnahme. Eine weitere Herausforderung stellt ein brennbarer Fußboden dar – zum Beispiel aus Holz, Teppich oder Auslegeware. Hier ist es notwendig, für einen effektiven Schutz vor Funken und heißer Asche zu sorgen. Deshalb ist bei solchen Untergründen eine Kaminbodenplatte vorgeschrieben. Sie kann entweder aus Sicherheitsglas oder Metall bestehen.
Es empfiehlt sich ebenfalls bereits vor dem Anschaffen einer Feuerstätte zu prüfen, ob das betreffende Gebäude über einen aktuellen Brandschutznachweis verfügt. Letzterer fungiert als Nachweis, dass die baulichen Gegebenheiten eines Hauses verschiedenen Sicherheitsrichtlinien entsprechen, darunter Brandschutz und optimale Wärmeentwicklung.
Welche Normen muss ein Ofen erfüllen?
Grundsätzlich ist es zuweilen schwierig, alle Kaminofen-Vorschriften im Blick zu haben, vor allem als Einsteiger. Ein verlässlicher Anlaufpunkt ist daher bei jedem Gerät das Typenschild. Hier finden sich alle wichtigen Informationen zu Hersteller, Betrieb und passendem Brennmaterial. Dazu sind hier einige Qualitätsstandards abzulesen. Hält der Kaminofen Bestimmungen für den sicheren Betrieb nach EU-Standards ein, so erhält er die offizielle CE-Kennzeichnung, welche auf dem Geräteschild ablesbar sein sollte. Nur Geräte mit solch einem Siegel dürfen in der EU verkauft werden. Wird der Kaminofen raumluftunabhängig betrieben, muss er darüber hinaus über eine DIBT-Zulassung verfügen. Grund dafür ist, dass die Abgassteuerung sicher vonstatten gehen muss, um einen Unterdruck zu vermeiden und damit auch eine Erstickungsgefahr abzuwenden.
Zusätzlich müssen verschiedene Feuerstätten je nach Ausführung und Bauart DIN EN – Normen erfüllen und dies ausweisen. Diese Normen schreiben fest, welche Leistung bestimmte Geräteklassen mindestens erbringen müssen und welche Abgaswerte sie einhalten müssen. Eine DIN-Auszeichnung zeigt dem Verbraucher an, dass die Kamin-Emissionen unter der gesetzlichen Mindestnorm liegen und das Gerät daher im Verbrauch sparsam und sauber ist. Relevant für Privatkunden sind dabei vor allem:
- DIN EN 13240 für Kaminöfen und Dauerbrandöfen, zusammengefasst auch als DINplus
- DIN EN 13229 für Kamineinsätze
Welche Kaminöfen müssen nachgerüstet werden?
Nicht nur unmittelbare Brandschutzvorschriften müssen bei einem Kamin beachtet werden, auch Regelungen zu Emissionswerten und zur Frischluftzufuhr müssen beachtet werden. Seit dem Jahr 2010 herrschen strengere Vorschriften zum Thema Emissionen. Entweder entsprechen die Kaminöfen einer gültigen Norm der Bundes-Immisions-Schutz-Verordnung oder es muss für die Reduzierung von Rußpartikeln durch einen entsprechenden Rußpartikelfilter gesorgt werden. Je nach Region kann es lokale Regelungen und Kaminbau-Vorschriften geben.
Kaminofen-Bestimmungen gibt es darüber hinaus speziell für das Betreiben von alten Anlagen, die modernen Standards noch nicht entsprechen. Besonders historische Modelle genießen dabei einen Bestandsschutz, die meisten nach 1995 eingebauten Kaminöfen müssen allerdings nachgerüstet oder komplett ersetzt werden. Die entsprechenden Fristen für Nachrüstung bzw. Stilllegung von Kaminöfen sind noch einmal separat zusammengefasst.
Die ab 2022 geltende Ökodesign-Richtlinien der Europäischen Union regelt genau, welche Vorschriften Kaminöfen in der Neuanschaffung einhalten müssen. Dabei gelten nicht nur Grenzwerte für den Ausstoß von Abgasen, sondern auch Herstellung und Betrieb unterliegen strengen ökologischen Auflagen. Einige Hersteller wie MCZ produzieren allerdings bereits nach diesen Standards und bieten daher Modelle, die diesen Ansprüchen schon heute genüge tun. Diese und noch viele weitere innovative Ofenmodelle findet man selbstverständlich auch im Shop von ofen.de.