Mehr Freiheiten!
Der Schornsteinfeger ist mehr als nur ein Glücksbringer oder eine Reinigungskraft. Manchmal heißt es aber - Ein neuer muss her! - Beweggründe für einen Wechsel des Schornsteinfegers kann es ja viele geben. Vielleicht ist man aus persönlichen Gründen mit dem Kaminkehrer unzufrieden oder zweifelt an der fachlichen Kompetenz des bisherigen Schornsteinfegers - dann ist es per Gesetz seit dem 01.01.2013 möglich den Schornsteinfeger zu wechseln und einen neuen frei zu wählen. Der Fachbegriff dafür lautet „Aufhebung des Schornsteinfeger-Monopols“. Wir zeigen, was es beim Wechseln des Kaminkehrers zu beachten gibt und welche Aufgaben überhaupt an einen anderen vergeben werden können.
Was gibt es beim Schornsteinfeger Wechsel zu beachten?
Die neuen Freiheiten bringen auf der einen Seite mehr Wettbewerb in die Branche, was sich positiv für den Endverbraucher auswirkt – zum Beispiel geringere Kosten. Abgesehen davon, haben sich für Verbraucher auch noch einige andere Dinge geändert. Nach den neuen Vorschriften müsste man nun den Schornsteinfeger selbst beauftragen und dafür Sorge tragen, dass die Schornsteinanlage des Kamins fristgerecht gewartet und gereinigt wird. Damit jeder weiß, welche Fristen das sind, stellt der Bezirksschornsteinfeger dazu einen Bescheid aus.
An dieser Stelle ist jedoch direkt anzumerken, dass die freie Wahl des Kaminkehrers nicht für alle Aufgaben möglich ist. Es wird zwischen „hoheitlichen“ und „wettbewerblichen“ Tätigkeiten unterschieden. Spezielle Aufgaben am Schornstein und an der Technik sind weiterhin vom örtlichen Schornsteinfeger durchzuführen. Im Besonderen geht es dabei um Fragen und Aufgaben rund um den Brandschutz, welche immer noch vom bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger ausgeführt werden müssen. Jede Feuerstätte benötigt die Abnahme durch einen Schornsteinfeger. Somit obliegen auch die Abnahme neuer Kaminöfen oder Pelletöfen, die Feuerstättenschau alle 3,5 Jahre sowie die Kontrolle des Kehrbuches dem örtlich beauftragten Schornsteinfeger. Allerdings gibt es auch folgende Neuerung: Alle 7 Jahre werden die Kehrbezirke neu ausgeschrieben.
Wenn es jedoch um die Reinigung und Wartung der Schornsteinanlage geht, darf man einen freien Anbieter wählen, da dies zu den „wettbewerblichen“ Tätigkeiten gehört. Demnach dürfen auch Fachbetriebe mit entsprechender Eignung solche Arbeiten vornehmen. Allerdings empfiehlt es sich darauf zu achten, ob die anderen Fachleute beim Bundesamt für Ausführkontrolle und der Handwerkskammer registriert sind. Wer die Wahl hat, hat die Qual: Wie Sie einen guten Schornsteinfeger finden!
Ein Achtungszeichen sei wiederum auch an dieser Stelle geboten. Das Kehren, beziehungsweise das Rußen ist zwar für den Wettbewerb zugelassen. Allerdings benötigt der Kehrbeauftrage dazu den Feuerstättenbescheid. Dieser Bescheid wird jedoch nur vom Bezirksschornsteinfeger ausgestellt, was zum Problem Ihrer freien Wahl werden kann. Dahingehend gab es auch schon einen medienwirksamen Fall.
Wir lassen keine Frage offen! – Die kompetenten Fachberater von ofen.de beraten rund um das Thema Feuer. Egal ob es um das Ofenrohr oder den Kamin, Pflegehinweise oder Renovierungstipps geht – ofen.de ist der feurigste Partner, wenn es um die Feuerstätte geht!