Für Ihre Sicherheit
Brandschutz ist gerade beim Einbau einer Kaminanlage ein wichtiger Begriff, auf den Sie viel Wert legen sollten. Vom Gesetzgeber her gibt es dazu viele verschiedene Vorschriften und Regelungen. Es gibt verschiedene Brandschutzarten, die eine Rolle spielen. Heute wollen wir uns insbesondere mit der sogenannten Brandwand beschäftigen. Dieser beitrag klärt auf, was eine Brandwand ist und welche Anforderungen es dafür gibt. Außerdem werfen wir einen Blick darauf, welche Besonderheiten es im Zusammenhang mit Feuerstätten gibt.
Was ist eine Brandwand?
Brandwände beschreiben in diesem Abschnitt im Haus, die einen festen Abschluss des Gebäudes oder zu einem anderen Gebäude bilden. Sie haben die Eigenschaft inne raumabschließend zum Gebäude zu sein. Diese Brandschutzwand muss im Ernstfall eine Brandausbreitung verhindern können – zumindest für eine ausreichend lange Zeit. Hierbei ist eine Wand gemeint, die auch unter mechanischem Einfluss und stärkerer Belastung dem Brandgeschehen Stand hält und selbst nicht aus brennbaren Materialien besteht.
Bei Brandwänden werden äußere und innere Brandwände unterschieden
Die Musterbauordnung, insbesondere der Paragraph 30 MBO unterscheidet nach Lage beziehungsweise Anordnung am oder im Gebäude innere und äußere Brandwände. So genannte Gebäudeabschlusswände müssen als äußere Brandwände demnach konzipiert sein. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme für Räumlichkeiten, die zwar direkt an das Gebäude angrenzen, allerdings keine Aufenthaltsräume oder Räume mit Feuerstätten und nicht größer als 50 Kubikmeter Bruttorauminhalt sind.
Innere Brandwände finden Sie vor allem in größeren beziehungsweise deutlich ausgedehnteren Gebäuden. Diese inneren Brandwände müssen für die Feuerwehr an den Außenwänden des Hauses mithilfe von Hinweisschildern nach DIN 4066 kenntlich gemacht werden. Dies ist wichtig, damit die Feuerwehr in einem Ernstfall Ihren Löscheinsatz sinnvoll und taktisch planen kann. Spätestens alle 40 Meter muss eine entsprechende Brandschutzwand eingezogen werden.
Wie eine Brandschutzwand beschaffen sein muss
Wie bereits angekündigt muss eine Brandschutzwand verhindern, dass der Brand sich weiter ausbreiten kann und das sogar unter mechanischer Belastung. Geregelt ist dies in der DIN 4102-3, wonach eine Brandwand nach 90 Minuten Brandeinfluss auch mechanische Stöße eines 200 Kilogramm schweren Körpers mit einer Stoßarbeit von 3.000 Newtonmeter auf Fläche von etwa 400 Quadratzentimetern standhalten muss. Der so genannte Raumabschluss darf nicht beschädigt werden. Hintergrund dieser Maßgabe ist, dass eine Brandwand auch bei einstürzenden Dächern oder Decken einen ausreichenden Schutz bieten muss.
Was bedeutet das für meinen Kamin?
Aufgrund der hohen Anforderungen an eine Brandwand eignen sich diese Abschnitte im Haus auch besonders gut, um daran wandbündig einen Kamin zu bauen. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie auf eine entsprechende Dämmung verzichten dürfen. Die Wand am Kaminofen benötigt einen Hitzeschutz und zudem müssen beim Kamin gesetzliche Abstände eingehalten werden. Planen Sie dieses Bauvorhaben am besten gemeinsam mit einem fachkundigen und ziehen Sie in jedem Falle einen Schornsteinfeger zu Rate! Dann gibt es hinterher auch keine bösen Überraschungen und der Abnahme des Kamins steht nichts im Wege.