Seit einigen Jahren hat ein Umdenken in Sachen Klima- und Umweltschutz stattgefunden. Und das nicht nur in der Bevölkerung. Auch die Regierungen bemühen sich dem Klimawandel, mittels neuer Regelungen und Marktanreizprogramme wie der Förderprogramme der BAFA & Co, entgegenzuwirken. Dabei bleibt die Klimapolitik in der Hand der einzelnen Staaten, welche eigene konkrete Maßnahmen und langfristige Ziele für den Klimaschutz im Gesetz verankern. In Europa werden diese auch durch die europäische Union unterstützt. Sie gibt zusätzliche Regelungen zur Einhaltung der Klimaziele vor und gilt daher nicht umsonst als einer der Vorreiter in Sachen Klima- und Umweltpolitik. Um ihre Klimaziele zu erreichen trat am 01. Januar 2015 die europäische Norm EN 12815 in Kraft. Somit wird der holzbetriebene Küchenofen umweltfreundlicher und man kann, ohne schlechtes Gewissen auf dem Holzherd einfach kochen wie zu Omas Zeiten.
EN 12815 – Die Anforderungen
Die europäische Norm EN 12815 beschreibt verschiedene Anforderungen für häusliche Herde, welche mit festen Brennstoffen befeuert werden. Diese trifft daher auf Küchenöfen, Holzherde und auch auf Pelletherde zu. In der Norm werden nicht nur der Wirkungsgrad und die Grenzwerte für Emissionen festgelegt, sondern auch die Herstellung, Überprüfung und Kennzeichnung der Geräte. Die Grundlage dieser Anforderungen ist dabei der §4 Abs. 5 der Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz BImSchV.
Mit der europäischen Norm EN 12815 sollen somit einheitliche Mindestanforderungen für Herde innerhalb des gesamten europäischen Binnenmarktes geschaffen werden. Ein Gerät ohne bestandene Prüfung darf daher in der Europäischen Union weder betrieben noch verkauft werden.
EN 12815 – Die Grenzwerte
Die Grenzwerte der europäischen Norm EN 12815 sind in zwei Stufen gestaffelt. Diese gelten je nachdem, wann das Gerät errichtet wurde, wobei in den Bestimmungen noch zusätzlich zwischen einem Herd und einem Heizungsherd unterschieden wird. War dies ab dem 22. März 2010 der Fall, dann müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
- Kohlenmonoxid (CO): Herde 3,0 g/m³ und Heizungsherde 3,5 g/m³
- Feinstaub: Herde und Heizungsherde 0,075 g/m³
- Zudem gilt ab dem 22. März 2010 ein Mindestwirkungsgrad von 70% für Herde und 75% für Heizungsherde.
Wurde die Feuerstätte jedoch nach dem 31. Dezember 2014 errichtet, dann greifen die Grenzwerte der zweiten Stufe. In dieser wird nicht mehr zwischen einem Herd und einem Heizungsherd unterschieden:
- Kohlenmonoxid (CO): 1,50 g/m³
- Feinstaub: 0,04 g/m³
EN 12815 – Der Nachweis
Je nach Art der Herstellung muss der Nachweis über die Einhaltung der in der europäischen Norm EN 12815 vorgeschriebenen Grenzwerte anders erbracht werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen handwerklich errichteten und industriell gefertigten Herden. Wurde die Feuerstätte zum Beispiel vor Ort handwerklich gesetzt, dann ist der Kaminkehrer für die Überprüfung zuständig. Werden die Grenzwerte der europäischen Norm EN 12815 eingehalten, dann wird das Gerät bestätigt und kann in Betrieb genommen werden. Ist das nicht der Fall, dann muss diese mit einem zugelassenen Staubfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Bei industriell vorgefertigten Herden erfolgt hingegen die Zertifizierung nach EN 12815 gleich beim Hersteller. Dies wird auf dem Typenschild vermerkt und ist daher für den Kunden immer einsehbar.
Die Renaissance des Küchenofens – auch wir von ofen.de haben diesen Trend erkannt und bieten daher neben unseren Kaminen auch eine Vielzahl an hochwertigen Küchenöfen, Holz- und Beistellherden namhafter Hersteller wie Haas+Sohn oder Dal Zotto in unserem Shop an.