Er ist das Prunkstück im gesamten Haushalt – der Kamin ist nicht einfach nur eine Heizstätte. Für viele Eigenheimbesitzer wird erst durch eine wärmende Feuerstätte aus einem Haus auch ein Heim. Da die Menschen sich schon immer um ein Feuer versammelt haben, ist diese Einstellung auch nicht verwunderlich. Allerdings hat sich zu den vergangenen Tagen am offenen Lagerfeuer einiges getan. Mittlerweile flackert das Feuer, um welches sich die Familie an kalten Wintertagen versammelt, sicher in einem hochwertigen Kamin. Diese Sicherheit garantieren uns in Europa, verschiedene Zertifikate bzw. Normen, an die sich die Ofenbauer halten müssen, um ihre Produkte auf dem europäischen Markt überhaupt vertreiben zu dürfen. Eine dieser europäischen Normen ist die DIN EN 13229. Doch für welche Feuerstätten gilt diese Norm? Und was regelt diese Norm überhaupt?
EN 13229 – Die Bedeutung
Hinter der europäischen Norm 13229 steht die Bemühung, einen einheitlichen Mindeststandard für Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze und offene Kamine im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt zu schaffen.Deshalb müssen diese Feuerstätten zwingend eine Prüfung nach EN 13229 aufweisen, denn sonst dürfen diese innerhalb der Europäischen Union weder betrieben noch verkauft werden. Dabei wird von der entsprechenden Prüfstelle auf verschiedene Kriterien geachtet, die unbedingt eingehalten werden müssen. Beispielsweise geht es um Aspekte der Sicherheit, Emissionswerte, Material, Verarbeitung und die Frage nach der Bauart.
Für die Prüfung muss nach EN 13229 der Hersteller sorgen, welcher seine Geräte der zuständigen Prüfstelle vorlegt. Wurden die gesetzlichen Kriterien eingehalten, wird die Zertifizierung auf dem Typenschild der Feuerstätte angegeben.
EN 13229 – Die Grenzwerte
Gemäß der Norm EN 13229 gelten für Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze und offene Kamine verbindliche Grenzwerte hinsichtlich der Emissionen und des Wirkungsgrades. Wenn diese nach dem 22. März 2010 errichtet wurden, dann müssen diese die 1. Stufe der BImSchV erfüllen:
- Kohlenmonoxid (CO): 2000 mg/m³
- Feinstaub: 75 mg/m³
Wurden die Feuerstätten jedoch ab dem 01. Januar 2015 errichtet, dann gelten bereits die verschärften Grenzwerte der 2. Stufe der BImSchV:
- Kohlenmonoxid (CO): 1250 mg/m³
- Feinstaub: 40 mg/m³
Zudem müssen die Feuerstätten nach dem 22. März 2010 laut der europäischen Norm EN 13229 einen verbindlichen Mindestwirkungsgrad von mehr als 75% aufweisen. Auf diese Weise sollen er Ausstoß an Emissionen und der Verbrauch an Brennmaterial im gesamten europäischen Binnenmarkt nachhaltig reduziert werden. Dies ist vor allem für offene Kamine kaum zu erreichen. Weshalb für diese noch einmal gesonderte Regelungen gelten, falls sie nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIMSCHV Stufe 2) betrieben werden dürfen.
Egal ob einem alten Kachelofen zu neuem Glanz verholfen wird oder eine neue Feuerstelle durch einen selbst eingebauten Kamineinsatz verwirklicht werden soll, bei einer professionellen und unverbindlichen Fachberatung durch das ofen.de-Team, findet jeder zu seinem feurigen Prunkstück. Am besten gleich den kostenfreien Rückrufservice nutzen!