Energieausweise stellen im Überblick Messwerte und Aussagen über den energetischen Zustand, den Energieverbrauch und Energiebedarf eines Gebäudes zusammen. Wichtig für den Vergleich mit anderen Gebäuden ist unter anderem die Angabe zum Endenergiebedarf eines Gebäudes, der als durchschnittliche Wärmeenergiemenge in Kilowattstunde pro Quadratmeter im Jahr angegeben wird.
Sind alle energierelevanten Unterlagen zum Gebäude gesichtet und die Werte ermittelt, wird das Gebäude einer Energieeffizienzklasse zugeordnet. Der Energiebedarf eines Hauses wird auf einer Skala von A+ (beste Klasse) bis H (schlechteste Klasse) angezeigt. Die farbliche Gestaltung der Skala von grün bis rot schafft zusätzliche Orientierung: A+ liegt am äußeren Ende des grünen Bereiches, während H dem äußeren roten Bereich zugeordnet ist. Der Skala für den individuellen Gebäudezustand ist eine zweite Skala zum Vergleich beigefügt. Aus ihr geht der Energiebedarf hervor, wie er typisch für ein Gebäude in der gleichen energetischen Kategorie ist, vom Typ „Effizienzhaus 40“ bis zum „energetisch nicht wesentlich modernisierten“ Mehr- und Einfamilienhaus.
Was ist der Nutzen eines Energieausweises?
Damit sind bereits die ersten wichtigen Nutzen eines Energieausweises benannt: Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualität auf dem Immobilienmarkt. So ist der Endenergiebedarf eines Gebäudes beispielsweise Pflichtangabe in Immobilienanzeigen. Beide Skalen für die Energieeffizienzklassen sorgen für zusätzliche Transparenz und Vergleichbarkeit von Immobilien.
Das birgt Vorteile für potentielle KäuferInnen und MieterInnen ebenso wie für AnbieterInnen. Investitionen in Maßnahmen zur energetischen Verbesserung, wie eine moderne Heizanlagentechnik in Verbindung mit einem Pelletofen oder einem Kaminofen und eine gute Wärmedämmung, zahlen sich auch für Anbieter aus, wenn Interessenten zunehmend nach der energetischen Qualität eines Wohn- oder Geschäftsobjektes fragen und danach ihre Kaufentscheidung ausrichten. Schließlich sind beide Seiten an Kostenersparnissen interessiert. Die individuellen Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes, die im Energieausweis notiert werden, bieten VermieterInnen und VerkäuferInnen eine Orientierung für kosteneffiziente Maßnahmen, die schließlich auch der Umwelt nützen.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Bei Energieausweisen wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Für einen Bedarfsausweis ermittelt der Aussteller den potentiellen Energiebedarf des Hauses bei durchschnittlicher Nutzung von Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Klimaanlage. Dabei werden die Anlagentechnik, vor allem Heizung und Warmwasser, sowie die Bausubstanz in Augenschein genommen. So kann der Bedarf errechnet werden. Die Angaben für den Bedarfsausweis befinden sich auf der zweiten Seite des Energieausweises.
Die Werte eines Verbrauchsausweis hingegen basieren auf Angaben über den Energieverbrauch des Gebäudes im Verlauf der letzten drei Jahre. Dazu werden beispielsweise die Abrechnungen für Heizung und Warmwasser herangezogen. Unbeachtet bleibt hier der Einfluss des individuellen Heizverhaltens einzelner Mietparteien oder HausbewohnerInnen. Die Angaben für den Verbrauchsausweis befinden sich auf der dritten Seite des Energieausweises.
Wer stellt einen Energieausweis aus?
Wer zur Ausstellung eines Energieausweises für den Verkauf oder die Vermietung eines Gebäudes berechtigt ist, wird nicht in einem Zulassungsverfahren geregelt, sondern richtet sich danach, ob die Person die nötigen Qualifikationen besitzt, die in §21 EnEV (Energieeinsparverordnung) geregelt sind. Zum einen müssen die AusstellerInnen eine baunahe Ausbildung absolviert haben, wie beispielsweise IngenieurInnen, ArchitektInnen, BauphysikerInnen, zudem qualifizierte HandwerkerInnen und TechnikerInnen im Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe sowie SchornsteinfegerInnen. Des Weiteren müssen Kenntnisse im Bereich des energiesparenden Bauens vorliegen, die beispielsweise in einer Fortbildung oder einem Schwerpunktstudium erworben wurden. Die Qualifikationsanforderungen an die AusstellerInnen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die bundesweite Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) erleichtert interessierten GebäudeeigentümerInnen die Suche nach AusstellerInnen in ihrer Region.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Der Preis für einen Energieausweis ist ganz unterschiedlich und richtet sich vor allem nach dem Aufwand der Gebäudeprüfung. InteressentInnen handeln den Preis individuell mit den Anbietern aus.
Hinweis für MieterInnen: Die Kosten für einen Energieausweis dürfen nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie weitere Informationen zu den Energieausweisen.