Für die Häuslebauer, Käufer und Sanierer eine wichtige Sache
Wenn Gebäude neu gebaut oder saniert werden, dann muss man sich auch Gedanken um das Thema Brandschutz machen. Damit Sie vor allem auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, muss ein sogenannter Brandschutznachweis erbracht werden. Was das überhaupt ist, was darin steht und wie die generellen Regelungen dazu aussehen, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das Brandschutzkonzept
Um den Brandschutznachweis näher erläutern zu können, ist es wichtig den Begriff erst einmal einzuordnen. Dazu klären wir in erster Instanz den Begriff Brandschutzkonzept. Das Brandschutzkonzept beschreibt im Prinzip die gesamte Brandschutzplanung für ein Gebäude. Dabei geht es vor allem um baurechtliche und objektbezogene Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Hier werden alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen geplant bis hin zur Ausführung dargestellt. An dieser Stelle kommt der Brandschutznachweis ins Spiel. Der Brandschutznachweis kann als Teil des Brandschutzkonzeptes gesehen werden, in dem die baurechtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen schriftlich und visuell dargestellt werden.
Warum gibt es den Brandschutznachweis?
Wenn Gebäude gebaut werden sollen, wird die Landesbauordnung die Einhaltung der Brandschutzordnungen prüfen wollen. Um den Brandschutz eines Gebäudes prüfen zu können, benötigt die Landesbauordnung einen Brandschutznachweis oder gar ein Brandschutzkonzept.
Der Brandschutznachweise wird bereits bei den Gebäudeklassen eins bis drei gefordert. Unter diese Kategorie fallen herkömmliche Wohn- und Bürogebäude. Es kann sein, dass kein separater Brandschutznachweis erstellt wurde. In diesem Fall enthalten die Planungsunterlagen für den Bauantrag entsprechende Unterlagen und Inhalte.
Eine Besonderheit ist, dass Gebäude der Gebäudeklassen ein bis drei in aller Regel nicht von Prüfingenieuren geprüft werden. Anders sieht es allerdings für Sonderbauten, Gebäude der Gebäudeklassen fünf sowie für Mittel- und Großgaragen aus. Diese Bauten werden definitiv von einem Prüfingenieur hinsichtlich des Brandschutzes separat geprüft. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse vier gibt es unterschiedliche Regelungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. So kann es beispielsweise in Thüringen sein, dass ein Gebäude der Klasse vier von einer Prüfung ausgenommen wird.
Wie sieht es beim Brandschutz mit Kaminen und Öfen aus?
Der Brandschutz beim Kaminofen spielt natürlich auch eine wichtige Rolle. Hierbei sind dann die Einhaltung von Mindestabständen und der Hitzeschutz von Wänden unumgänglich. Ob dieser Brandschutz eingehalten wird, wird bei der Abnahme der Feuerstätte durch den Schornsteinfeger geprüft.