Die Abkürzung EEWärmeG steht für das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, kurz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das am 1. Januar 2009 bundesweit in Kraft getreten ist. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und dem erklärten Ziel vieler Regierungsstaaten, weltweit den CO2-Ausstoß zu verringern und die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern, hat auch die Bundesregierung eine Reihe von Gesetzen und Initiativen ins Leben gerufen. Neben Stromerzeuger, Autohersteller und andere Wirtschaftszweige werden auch Privatpersonen und, wie im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Gebäudeeigentümer in die Pflicht genommen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.